Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO DVO), die folgende Änderung der Hauptsatzung vom 22.08.2024 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 3 Absatz 1 der Hauptsatzung erhält diesen neuen Wortlaut:
Der Gemeinderat bildet einen Haupt- und Finanzausschuss. Der Ausschuss hat 4 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
§ 3 Absatz 2 der Hauptsatzung erhält diesen neuen Wortlaut:
Der Gemeinderat bildet neben dem Haupt- und Finanzausschuss folgende weitere Ausschüsse:
1) Bau- und Wegeausschuss
2) Rechnungsprüfungsausschuss
§ 3 Absatz 4, Satz 1der Hauptsatzung erhält diesen neuen Wortlaut:
Die Mitglieder und Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses sollen aus der Mitte des Gemeinderates gewählt werden.
Diese Änderungssatzung tritt am 19.03.2026 in Kraft.
Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Die gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.