Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 14/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberdiebach vom 22.08.2024

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO DVO), die folgende Änderung der Hauptsatzung vom 22.08.2024 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 3 Absatz 1 der Hauptsatzung erhält diesen neuen Wortlaut:

Der Gemeinderat bildet einen Haupt- und Finanzausschuss. Der Ausschuss hat 4 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

§ 3 Absatz 2 der Hauptsatzung erhält diesen neuen Wortlaut:

Der Gemeinderat bildet neben dem Haupt- und Finanzausschuss folgende weitere Ausschüsse:

1) Bau- und Wegeausschuss

2) Rechnungsprüfungsausschuss

§ 3 Absatz 4, Satz 1der Hauptsatzung erhält diesen neuen Wortlaut:

Die Mitglieder und Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses sollen aus der Mitte des Gemeinderates gewählt werden.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 19.03.2026 in Kraft.

Oberdiebach, 19.03.2026
Oliver Straßburger, Ortsbürgermeister

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Die gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Oberdiebach, 19.03.2026
Oliver Straßburger, Ortsbürgermeister