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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 15/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oberdiebach am Donnerstag, 16.03.2023 um 19:30 Uhr, in der Fürstenberghalle

Rheingoldstr. 107 in Oberdiebach

Öffentlicher Teil 1:

Mitteilungen

a. Die Überprüfung und Spülung der Kanalrohre in den Ortslagen Oberdiebach/Rheindiebach/Winzberg ist abgeschlossen.

b. Die beantragten Fördergelder „Klima Waldmanagement“ für das Jahr 2022 konnten nicht berücksichtigt werden, da keine Mittel mehr zu Verfügung standen. Der Antrag wurde für das Jahr 2023 erneut gestellt, die genauen Förderrichtlinien stehen noch nicht fest

c. Seitens der „Heinzelmänner“ wurde ein Antrag auf LAG Kleinstprojekte Fördergelder für ein ehrenamtliches Bürgerprojekt gestellt.

d. Die Arbeiten am Holzgeländer in der Kräuterbergstraße sind abgeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf 7.726,83 €.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Elsholz, die den Haushalt für das Jahr 2023, der allen Ratsmitgliedern in schriftlicher Form vorliegt, ausführlich erläutert.

Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.588.869,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.585.192,00 Euro

der Jahresüberschuss  —  2.115,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  48.220,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  45.200,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  230.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  -185.300,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 — -137.080,00 Euro

Gemäß des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes, welches reformiert und vom rheinland-pfälzischen Landtag am 24.11.2022 beschlossen wurde, müssen die Hebesätze in den Ortsgemeinden auf die nun geltenden Nivilierungssätze erhöht werden. Das bedeutet für die Ortsgemeinde Oberdiebach: Grundsteuer A bleibt gleich (420 v. H), Grundsteuer B von 380 v. H. auf nun 465 v. H., Gewerbesteuer von vormals 370 v. H. auf 385 v. H.

Mit dieser Erhöhung sind einige Ratsmitglieder nicht unbedingt einverstanden, werden aber seitens der Verbandsgemeinde darüber aufgeklärt, dass es aktuell keine andere Möglichkeit gibt. Um künftig Zuschüsse zu bekommen, oder Maßnahmen realisieren zu können müssen, alle Einnahmemöglichkeiten der Ortsgemeinde vollumfänglich ausgeschöpft werden.

Seitens des Rates gibt es keine Fragen bzgl. des Haushaltes 2023 nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat den Entwurf Haushalt für das Jahr 2023 einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich unterhalb des Friedhofes in der Gemarkung Oberdiebach zur Ausweisung einer Fläche für den Gemeindebedarf.

Auf der Freifläche im Gemarkungsbereich „In der Gans“ soll eine Gerätehalle gebaut werden, hierzu bedarf es einer Flächennutzungsplanänderung wie sind nun herausgestellt hat.

Der Rat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans einstimmig und beauftragt die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe alles Weitere zu beauftragen.

Informationen zum Baufortschritt zur Neugestaltung Grabfeld Erdbestattungen Friedhof Oberdiebach

Am 27.02.2023 wurde mit der Neugestaltung der Grabfelder begonnen, mittlerweile ist das Material komplett eingebracht und die Betonarbeiten abgeschlossen.

Informationen zum Sachstand zur Begehung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Kindergarten Sonnenstrahl in Oberdiebach bezüglich Brandschutzschau

Es erfolgte eine Überprüfung im Bereich der Türschließanlage Haupteingang, die Hinweisschilder wurden ausgetauscht/zusätzlich angebracht, die Montage der Feuerlöscher wurde laut Vorgabe Mängelliste angepasst. Gemäß der Elektroüberprüfung wurden alle Steckdosen/Schalter umgerüstet und die Anlage auf den aktuellen Stand gebracht.

In dem unteren Nebenraum, der als Schlafraum genutzt wird, muss eine zweite Türe als Notausgang eingebaut werden, für diese Baumaßnahme muss ein Architekt beauftragt werden.

Beratung und Beschlussfassung zur Beauftragung von Planungsleistungen im Zusammenhang der Mängelbeseitigung nach der Brandschutzschau durch die Untere Bauaufsichtsbehörde

Das Angebot des Architekten über die Architektenleistungen lautet über die Gesamtsumme von 2.655,19 €. Der Rat beauftragt die Vergabe der Planung an den Architekten Mies-Hellmeister einstimmig.

Informationen zum Thema/Sachstand Fußgänger-Unterführung Rheindiebach

Nachdem die Maßnahmen abgeschlossen sind, liegt der Ortsgemeinde nun ein Schreiben des LBM über eine Nachtragsanpassung vor. Die Unterhaltungskosten und Neubeschaffung für die Entwässerungsanlage, bestehend aus Rohrsystem, Einläufen, Pumpenschacht inkl. Steigleitern, Abdeckung des Pumpenschachts, sowie der gesamten Pumpenanlage mit Steueranlage sollen zukünftig von der Ortsgemeinde Oberdiebach gezahlt werden, obwohl es sich um ein Bundesbauwerk handelt. Der Rat ist sich einig, dass die jährlichen Betriebskosten, sowie die Wartungskosten in Höhe von insgesamt ca. 1.700,00 € zu Lasten der Ortsgemeinde gehen, jedoch soll bzgl. der Kostenübernahme für die technische und bauliche Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage, nach Rücksprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Verwaltung der Ortsgemeinde Oberdiebach, eine Rechtsberatung hinzugezogen werden. Der Vertrag, auf den sich die „Nachtragsanpassung“ des LBM bezieht, stammt aus dem Jahr 1972 und sollte zunächst einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden, so dass dieser dann auf aktuellem Stand ist. Die Ergebnisse stehen noch aus.

Klimaschutz und Klimawandelanpassung: Kommunale Klima-Offensive

Der Vorsitzende begrüßte den Klimaschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Herrn Eric Walldorf, der sich und seinen Aufgabenbereich, die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, kurz vorstellte.

a) Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP).

Der Beitritt der Ortsgemeinde erfolgt gebündelt über die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen) sie am KKP teilnehmen will.

Mit dem kostenneutralen Beitritt verpflichtet sich die Ortsgemeinde, klimagerecht zu handeln. Der Ortsgemeinde werden in einem Beratungsgespräch umsetzbare Klimaschutzmaßnahmen vorgestellt, das Projekt wird über Fördermittel finanziert.

Nach eingehender Beratung führt der Gemeinderat als mögliche Projekte folgende Maßnahmen und Ziele an: als Überbegriffe - energetische Sanierung kommunaler Gebäude, Überschwemmung, Hochwasserschutz und Wasserspeicherung; Photovoltaik, Windenergie und Renaturierung (Bepflanzung) die genaue Benennung der Projekte im Einzelnen, werden dem KKP Vertrag beigefügt.

Mit 7 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschließt der Gemeinderat, dass der Beitritt erfolgen und das Beratungsangebot KKP angenommen werden soll.

b) Teilnahme am Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) besteht aus zwei Teilen: Einer Pauschalförderung an alle Verbandsgemeinden mit ihren Ortsgemeinden, Städte und Kreise, die insgesamt 180 Millionen Euro umfasst.

Für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe werden 448.471,14 € zur Verfügung gestellt, 50 % davon geht direkt an die Verbandsgemeinde und 50% an die Kommunen, die Ortsgemeinde Oberdiebach wird ca.12.0000 € erhalten. Mit diesem Geld sollen klimaschützende Maßnahmen angestoßen werden.

Verschiedenes

- Die Bestellung der Sitzbänke und des Tisches für die Ortsteil Winzberg wurde getätigt. Die Kosten belaufen sich auf 2.059,00 €.

- Im Bereich „Hirtenborn“ mussten die kranken und kaputten Bäume gefällt werden.

- Im Flurbereinigungsverfahren „Wald“ ist geplant, mit den Maßnahmen im Spätjahr 2023 zu beginnen.

Öffentlicher Teil 2:

Bekanntgabe von Beschlüssen im Nichtöffentlichen Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.