Mit dem Start des Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrags (LEA) am 26. März 2026 beginnt für landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz die neue Antragsrunde für die Agrarförderung. Bis zum 15. Mai 2026 können Förderanträge für Direktzahlungen, Ökoregelungen, Tierprämien sowie Agrarumweltprogramme vollständig digital eingereicht werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Bei der Kreisverwaltung sind hierzu keine Papierdokumente einzureichen. Zur Unterstützung stehen Informationen und Hilfsmaterialien auf der LEA-Internetseite sowie innerhalb des Antrags zur Verfügung.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die in den Vorjahren eine Agrarförderung per LEA beantragt haben, können auch in diesem Jahr die ihnen bekannten Zugangsdaten nutzen. Zum Verfahren werden keine Zugangsdaten per Post oder eMail zugeschickt.
Neue Antragstellerinnen und Antragsteller können bei ihrer zuständigen Kreisverwaltung einen Zugang zu LEA beantragen.
Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag ist zu erreichen unter:
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Landwirtschaft und Weinbau unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung: