über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen
am Dienstag, 28. März 2023, um 19:00 Uhr
in der Bürgerstube der Rhein-Nahe-Halle
Mitteilungen
Bündelausschreibung Strom
Die Bündelausschreibung Strom (für die Ortsbeleuchtung, Flutlichtanlage, alle Gemeindeimmobilien - ausgenommen die RNH) hat sich fast um das 3-fache erhöht. Was die OG Weiler mit der Umstellung der LED-Beleuchtung eingespart hat, wird durch höhere Strompreise größtenteils wieder ausgegeben.
Zum Thema Kita
Der Beigeordnete Werner Bappert berichtet zum aktuellen Baustand des Kita-Neubaus.
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 und Beschlussfassung als Satzung
Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf wurde in der Beigeordneten Besprechung im Januar 2023, in der Ältestenratssitzung am 23.02.2023 und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2023 ausführlich behandelt; Korrekturen wurden eingearbeitet. Der Haushalt soll in dieser verabschiedeten Fassung dem Gemeinderat vorgestellt und zur Beschlussfassung empfohlen werden. Die Beschlussempfehlung für den Gemeinderat wurde einstimmig gefasst.
Ortsbürgermeister Schmitt gibt einen Überblick zum HH-Plan-Entwurf und dessen Finanzstruktur. Er informiert außerdem, dass das Land Rheinland-Pfalz die Durchschnittssätze der Steuern Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer angehoben hat, das bedeutet Nivellierung auf den Bundesdurchschnitt. Die Gemeinden sind zwangsweise gefordert, ihre Hebesätze auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen. Bei Nichtbefolgung entstehen den Gemeinden große Verluste. Die Kommunalaufsicht für die Gemeinden sind angewiesen, unausgeglichene Haushalte nicht zu genehmigen, wenn nicht die Nivellierungssätze bei den Realsteuern erhoben werden.
Die OG Weiler hat im letzten Jahr für die drei genannten Umlagen an VG, Kreis und Land bereits 1.9 Mio. € aufgewendet. Im Jahr 2023 steigen die Kosten dann voraussichtlich um weitere 526 Tsd. € auf 2,4 Mio. €.
Frau Elsholz erläutert ausführlich die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Weiler für das Jahr 2023.
| 1. Ergebnishaushalt | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 4.164.858, -- EUR |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 4.144.583, -- EUR |
| Jahresüberschuss | 20.275, -- EUR |
| 2. Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 271.141, -- EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Investitionstätigkeit | -4.628.900, -- EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Finanzierungstätigkeit | -4.357.759, -- EUR |
| 4.628.900, -- EUR |
| 1. Grundsteuer | |
| - für Grundbesitz von Betrieben der Land- | |
| und Forstwirtschaft | 450 v.H. |
| (Grundsteuer A) | |
| - für bebaute oder bebaubare Grundstücke | |
| und Gebäude | 465 v.H. |
| (Grundsteuer B) | |
| 2. der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag | 400 v. H. |
Anregungen, wie z.B. mehr Mittel bei der Maßnahme 151 (Anschaffung von Wirtschaftsgütern z.B. für Kinderspielplätze) werden zur Kenntnis genommen und diskutiert. Wenn Haushaltsmittel frei werden können diese bevorzugt dafür eingesetzt werden.
Es wird festgestellt, dass der bereits beschlossene Forstwirtschaftsplan nachrichtlich in den Haushalt übernommen wird. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
Sodann beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan (Ergebnis - und Finanzplan) und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 anzunehmen.
Vergabe der Arbeiten TGA (techn. Gebäudeausstattung) für den Bauhof
Für die Errichtung eines Bauhofs in Weiler wurde für die Vergabe der Arbeiten für Bau- und Ingenieurleitungen die Haustechnikplanung (Heizung und Sanitär) ausgeschrieben.
Drei Honorarangebote liegen vor und wurden auf Vollständigkeit in Bezug auf inhaltliche Anforderungen sowie die Berechnung des Honorars geprüft. Das günstigste Angebot lautet über 13.723,10 EUR brutto. Es wird vorgeschlagen den Zuschlag an den günstigsten Bieter zu erteilen.
Sodann beschließt der Rat der OG Weiler einstimmig das günstigste Honorarangebot über 13.723,10 EUR brutto anzunehmen. Den Zuschlag erhält das Planungsbüro mplan, Simmern.
Antrag an die VG zur Einrichtung eines Kanal-Trennsystems zur
schrittweisen Lösung der Oberflächenproblematik
Der BA hat am 22.03.2023 beraten und dem GR empfohlen zum Thema einen Antrag auf Einrichtung eines Kanal-Trennsystems zur schrittweisen Lösung der Oberflächenproblematik an die VG Rhein-Nahe zu stellen.
Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge zum Schreiben mit Datum 22.03.2023 erfolgen in der GR-Sitzung nicht.
Der Rat der OG Weiler beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung den gemeinsamen Antrag des Rates gemäß Schreiben v. 22.03.2023 der VG-Rhein-Nahe vorzulegen.
Anfragen und Verschiedenes
• Es erfolgt eine Diskussion wie mit Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift, die schriftlich vorzubringen sind, umgegangen werden soll.
Der Vorsitzende wird über die exakte Vorgehensweise demnächst informieren.
Öffentliche Sitzung - 2. Teil
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, dass die OG Weiler beim bisherigen Antrag für den Bauhof bleibt.