Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 16/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Steeg

Gewann Nutzungsart Fläche

Einhell Wald 12.992m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb aller Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen

bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Große Langgasse 29, 55116 Mainz schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.