über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates am Mittwoch, 20.03.2024, um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe
Einwendung gegen die Niederschrift über die Ratssitzung vom 07.02.2024
Bürgermeister Seemann erläuterte, dass die FDP-Fraktion einen Antrag zur Ergänzung der Niederschrift vom 07.02.2024 stellte.
Die antragstellende Fraktion bittet um Aufnahme dieser Ergänzungen in die Niederschrift:
Seite 7, 4. Absatz wird wie folgt geändert: Die FDP-Fraktion stellte in der Diskussion einen Antrag auf Streichung von 3,0 Stellen, um über diese nach der Kommunalwahl beziehungsweise mit dem neuen Haushalt 2025 zu entscheiden.
Seite 7, nach dem 4. Absatz wird diese Ergänzung vorgenommen: Die FDP-Fraktion weist zu ihrem Antrag darauf hin, dass ab 2025 gemäß der Finanzplanung die finanzielle Leistungsfähigkeit der VG nicht mehr sichergestellt sei. Da die Kommunalaufsicht bei der Genehmigung der Investitionen auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune im Blick behalten muss, hat diese eine Priorisierung der Investitionen gefordert.
Bürgermeister Seemann stellte den Antrag nach Verlesung zur Abstimmung. Die Abstimmung erging mit 14 Ja- Stimmen 3 Enthaltungen und keiner Nein-Stimme.
Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Niederschrift wie im Antrag gestellt abzuändern.
Mitteilungen der Verwaltung
Der Vorsitzende erläuterte auf Nachfrage aus der Sitzung Ältestenrat vom 18.03.2024, dass dem Haushalt 2024 eine Genehmigung erteilt wurde. Die Genehmigung beinhaltet jedoch Auflagen und Hinweise welche beachtet werden müssen.
Diese liegen darin, dass die Investitionen priorisiert werden und die Jahresabschlüsse zeitnaher abgeschlossen werden müssen. Außerdem gab es konkrete Fragen zu drei Stellenbewertungen.
Des Weiteren informierte Bürgermeister Seemann über die Terminfindung für die konstituierende Sitzung nach der Kommunalwahl. Die Sitzung findet am 10.07.2024 statt.
Herr Berres erfragte, ob die Verwaltung den Genehmigungsbescheid mit den Anregungen den Fraktionen zur Verfügung stellen könnte.
Bürgermeister Seemann sicherte dies zu.
Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 (ROP 2014) in der Fassung der Teilfortschreibung vom 19. April 2022 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, zentrale Orte und Rohstoffsicherung
Bürgermeister Seemann gab das Wort an Herrn Jestaedt vom gleichnamigen Planungsbüro Jestaedt + Partner.
Herr Jeastedt informierte die Anwesenden Ratsmitglieder mittels Präsentation zur dritten Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen Nahe.
Er erklärte zu Beginn über eine bald ergehende vierte Teilfortschreibung, welche die Windenergie betreffend wird.
Folgend der Präsentation und Vorstellung der Fortschreibung erkundigte sich Bürgermeister Seemann nach Fragen.
Herr Leufen-Verkoyen erfragte, ob eine Kooperation mit einer Nachbargemeinde wie Waldlaubersheim nach der Teilfortschreibung möglich sei.
Herr Jeastedt bejahte dies.
Herr Berres erkundigte sich nach Erfahrungen betreffend Neuansiedlung in Eigenansiedlung.
Herr Jeastedt erklärte hierzu, dass Gewerbeflächen nur Ressourcen und umweltschonend geschaffen werden können. Für das Generieren von Gewerbeflächen in Eigenansiedlung bedarf es Prognosen und Gutachten, welche durch Fachplaner erstellt werden müssen.
Er berichtete von einem derzeit bestehenden Fall, wonach ein Unternehmen in eine andere Gemeinde mit G-Kennzeichen umziehen möchte. Es wird hier Möglichkeiten geben, jedoch werden diese mit großen Hürden verbunden sein. All dies ist nur umweltschonend möglich.
Herr Schmitt gab zu Wort, dass er den Ansatz verstehe, jedoch für die Gemeinden eine starke Einschränkung darin sehe.
Herr Leufen-Verkoyen stellte zur Diskussion, ob es nicht sinnvoll wäre, eine Stellungnahme betreffend etwaiger Änderungswünsche zu äußern.
Bürgermeister Seemann erklärte, dass einer Stellungnahme nichts im Weg stehe.
Herr Berres erläuterte, wenn die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgen solle, müssen auch neue Flächen generiert werden. Für Kleingewerbe sollte mehr Flexibilität bestehen.
Herr Schmitt und Frau Sievers-Römhild äußerten die Übereinstimmung mit den Vorrednern.
Frau Sievers-Römhild erläuterte, dass seitens der Verbandsgemeinde eine Stellungnahme ergehen sollte, auch wenn keine Stimmberechtigung vorliege.
Herr Kaska äußerte, ausreichend Möglichkeiten für Kleingewerbe in der Teilfortschreibung zu erkennen. Herr Schmitt erklärte, dass es Möglichkeiten gibt, die zu zeitintensiv sind.
Herr Jeastedt brachte den Hinweis, bei Abgabe einer Stellungnahme sollte diese auf konkrete Punkte abzielen.
Der Verbandsgemeinderat einigte sich gemeinsam auf folgende Stellungnahmen:
1. Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe fordert, dass bei der Eigenentwicklung von Gewerbeflächen und bei Generierung sowie bei Entwicklung von Gewerbeflächen primär die Planungshoheit berücksichtigt werden soll. Außerdem fordert die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Streichung ab dem Punkt G 19, Satz 2 beginnend ab: Bei der planerischen Neuausweisung von Baugebieten,…
2. Zusätzlich fordert die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Genehmigung von Photovoltaikanlagen im UNESCO-Welterbe, sowie Ausnahmegenehmigungen im konkreten Einzelfall insbesondere außerhalb des Kerngebietes. (betreffend Z 169).
Bürgermeister Seemann leitete zur Abstimmung.
Zu 1. (Gewerbe)
23 Ja-Stimmen 1 Enthaltung 1 Nein Stimme.
Zu 2. (Photovoltaik)
Einstimmig
Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe, Abwasserbeseitigung, zum 31.12.2016
Gemäß der Beratungsvorlage stellt der Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 30.589.272,18 Euro und mit einem Jahresgewinn von 477.564,09 € einstimmig fest.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Zudem werden einstimmig die Werkleitung, Herr 1. Werkleiter Thomas Czech und Herr kaufm. Werkleiter Bernhard Kirsch, entlastet.
Tätigkeitsbericht der ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten
Bürgermeister Seemann gab das Wort an Frau Wendel.
Frau Wendel stellte sich kurz in der Funktion als ehrenamtliche Klimaschutzbeauftragte vor und trug ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 mittels Präsentation vor.
Frau Wendel informierte darüber, dass die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sich in drei Bereichen wie folgt gliedern:
1. Klimaschutz in Politik und Verwaltung
2. Sensibilisierung und Beratung der Bürgerinnen und Bürgern
3. Kooperationen und Repräsentation; Außendarstellung im Kreis und Land
Der Bereich Klimaschutz in Politik und Verwaltung gliederte sich in die Teilnahme an Sitzungen des Verbandsgemeinderates sowie des Bauausschusses, der Begleitung von Mandatsträgern, dem regelmäßigen Austausch mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten. Das Wirkungsfeld Sensibilisierung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte durch verschiedene Sprechrohre und Auftrittsflächen, unter anderem durch die Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon sowie über das Mitteilungsblatt, aber auch durch Kooperationen, wie z. B. mit den Landkreis Mainz Bingen und dem Mainzer Theater, ebenfalls durch das angebotene Stadtradeln.
Hierzu erwähnte Frau Wendel, dass auch in diesem Jahr das Stadtradeln wieder angeboten wird.
Frau Wendel erklärte den Zeitplan für das Jahr 2024 und bat darum, dass die Präsentation den Ratsmitgliedern zur Niederschrift beigefügt werden soll.
Bürgermeister Seemann bedankt sich bei Frau Wendel für die ausführliche Präsentation und für die Tätigkeit als ehrenamtliche Klimaschutzbeauftragte.
Suchtberatung und Suchtprävention
Jahresbericht 2023 des Caritaszentrum St. Elisabeth Bingen
Bürgermeister Seemann stellte den Jahresbericht zur Suchtberatung und Suchtprävention für das Jahr 2023 vor.
Aufstellung eines landesweiten Lärmaktionsplans als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz; Zweite Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bürgermeister Seemann stellte das Thema und die Beschlussvorlage vor und wies nochmals auf die E-Mail hin, welche er von Herr Schmitt zugesandt bekommen hat.
Bürgermeister Seemann erkundigte sich nach Wort- und Fragestellungen.
Herr Leufen-Verkoyen erläuterte, dass sich keinerlei Punkte in der Planung geändert haben. Weiterhin enthält der Lärmaktionsplan nur die aktuell vorhandenen Maßnahmen. Die Maßnahmen, die notwendig bzw. gewünscht sind, werden hier nicht aufgeführt und sollten daher gemeldet werden.
Eine Stellungnahme sei dringendst erforderlich.
Herr Kirsch erklärte, er habe beim zuständigen Sachbearbeiter nachgefragt. Danach können Maßnahmen eingefordert werden, jedoch erfolgen diese dann aus reiner eigenen Finanzierung.
Her Leufen-Verkoyen erklärte, dass eine Forderung definitiv notwendig ist, da der Schall und Lärm sowie dadurch erzeugte Stress vorhanden ist.
Herr Lang erläuterte, dass in der Gemeinde Waldalgesheim/Genheim eine Tangierung vorhanden ist und stellt fest, dass seit 35 Jahren nichts erfolgt sei.
Herr Berres erwähnt, dass eine Fristverlängerung um wenige Tage zur Abgabe einer Stellungnahme hier von Nöten sei. Herr Schmitt aus der Ortsgemeinde Weiler habe mit dem LFU einen Termin, an dem Auswertungen vorgetragen werden, welche abzuwarten sind.
Herr Schmitt teilte mit, dass Herr Dickkopp von dem LFU Mitte April für die Auswertung zu einem Ortstermin komme. Der Termin kann auch als Verbandsgemeinde Rhein-Nahe wahrgenommen werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Bürgermeister Seemann bat die Gemeinden um die Zusendung von Maßnahmen, Änderungen und Wünsche welche aufgenommen werden sollen.
Der Tagesordnungspunkt wird am 15.05.2024 auf die Tagesordnung gesetzt.
Grundschule „Petersackerhof“ in Oberdiebach;
Information über den Stand der Sanierung des Referenzraumes
Bürgermeister Seemann informierte unter diesem Punkt, dass die Werte im Referenzraum der Grundschule Petersackerhof in Oberdiebach sich inzwischen im zulässigen Normalbereich befinden. Außerdem teilt er mit, dass von den eingeplanten Mitteln in Höhe von 225.000 € bislang 207.550 € verplant wurden. Von den mittels Auftragsvergabe vergebenen 207.550 € sind derzeit 130.484 € gebucht. Somit befinde man sich im Kostenrahmen.
Die nächste Messung erfolge in einem Jahr.
Auftragsvergaben
a)
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Objektplanung im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung an der Grundschule „Am Nahetor“ in 55424 Münster-Sarmsheim
Bürgermeister Seemann erklärte die zu vergebenen Maßnahme und leitete zur Abstimmung.
Der Beschluss wurde mit 21 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen.
b)
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Objektplanung im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung an der Grundschule „Astrid-Lindgren“ in 55425 Waldalgesheim
Bürgermeister Seemann erklärte die zu vergebenen Maßnahme und leitete zur Abstimmung.
Der Beschluss wurde mit 21 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen.
c)
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Objektplanung im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung an der Grundschule „Heilig-Kreuz“ in 55413 Weiler
Bürgermeister Seemann erklärte die zu vergebenen Maßnahme und leitete zur Abstimmung.
Der Beschluss wurde mit 21 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen.
Herr Berres meldete zu Wort, dass es schwierig sei nachzuvollziehen, was die Vergabe an dem Objekt genau beinhaltet. Es ist gewünscht, dass der genaue Kostenumfang, Preisspiegel sowie die Planungsphase und das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung beigefügt wird bei Auftragsvergaben im Bauwesen. Die Entscheidungsfindung sei dementsprechend nachvollziehbarer. Es erging die Bitte um Berücksichtigung bei kommenden Auftragsvergaben.
Bürgermeister Seemann stimmte zu, dies in Zukunft zu berücksichtigen. Er informierte außerdem darüber, dass die Fördermittel genutzt werden.
Herr Kirsch erläuterte, dass der Antrag versandt wurde.
Herr Leufen-Verkoyen erfragte ob sich die Auftragssumme auf die gesamten Planungsphasen 1 -9 bezieht. Herr Kirsch bejahte dies.
Bürgermeister Seemann fasste zusammen, dass ab sofort bei Auftragsvergaben betreffend das Bauwesen vor der Behandlung im Bauausschuss aufgeführt ein Preisspiegel sowie ein ausführliches Vergabeprotokoll hinzugefügt wird.
Bebauungsplanänderung und –erweiterung für das Teilgebiet „Gewerbepark, Teil Nord“ der Ortsgemeinde Waldlaubersheim – Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB
Bürgermeister Seemann teilte die Bebauungsplanänderung und –erweiterung der Ortsgemeinde Waldlaubersheim in Phase der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit. Danach nimmt der VG-Rat davon Kenntnis und wird keine Anregungen vorbringen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.