über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen
Mitteilungen der Verwaltung
Der Haushalt 2024 ist genehmigt
Der Rat der OG Weiler hat am 30.01.2024 den HH-Plan für das Jahr 2024 beraten und beschlossen. Mit Verfügung vom 22.02.2024 wurde der HH bereits genehmigt, im ersten Anlauf ohne Einwände.
Es wurden folgende Hinweise gegeben:
• Der Ergebnis-HH schließt mit einem Jahresüberschuss ab und auch in den Folgejahren wird ein Überschuss in der Planung erwartet.
• Im Finanz-HH konnte der Haushaltsausgleich ebenfalls erreicht werden. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht zur Deckung der Auszahlungen zur Tilgung der Investitionskredite aus.
• Aufgrund der hohen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit errechnet sind ein Finanzmittelfehlbetrag und die Aufnahme von neuen Krediten ist erforderlich (Stichwort: Kita-Restfinanzierung)
• Für das Planjahr und die 3 Folgejahre (mittelfristiger Finanzplanungszeitraum) wird, mit Ausnahme des Jahres 2027, eine freie Finanzspitze ausgewiesen.
Für die im HH vorgesehenen Maßnahmen, für die Zuschüsse eingeplant und vorgesehen sind, darf mit den Maßnahmen erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist, d.h. die Bewilligungsbescheide in entsprechender Höhe vorliegen.
• Es wird um baldmögliche Vorlage der noch ausstehenden Bilanzen gebeten.
Die HH-Satzung und der HH-Plan liegen z.Zt. bei der VG Rhein-Nahe öffentlich aus.
Trägeranteile für die Kath. Kita St. Franziskus für 2020
Nach Vorlage der Bewilligungsbescheide der Kreisverwaltung für 2020 und dem Zahlenanerkenntnis des Bistums hat die endgültige Abrechnung ergeben:
Für 2020 wird auf die Abrechnung der mit der Kita-GmbH vereinbarten Kostenneutralitäten verzichtet. Das vom Bistum zur Verfügung gestellte Budget hat ausgereicht um die Trägerkosten am Personal und die Sachkosten abzudecken. Das gilt auch für Weiler.
Das hat auch einen Grund darin, dass die OG Weiler bereits 2020 mit Erneuerungen und Reparaturen in der alten Kita sehr zurückhaltend war, denn in einen abgängigen Altbau investiert man nicht mehr.
10. Änderung des BBP Nordost
Für das Plan- Änderungsverfahren in einem Teilbereich ist innerhalb der geschlossenen Ortslage – das ist neu – eine weitere Artenschutzerhebung eingeleitet worden, aufgrund verschiedener Eingaben.
Gemeindearbeiter
Die Ausschreibung für 2 neue Gemeindearbeiter läuft.
Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
Es kommen immer wieder Absagen von Wahlhelfern und Wahlausschussmitgliedern für die bevorstehende Wahl. Es wäre wünschenswert, dass sich die Zahl der Absagen langsam erschöpft damit eine verlässliche Wahlvorbereitung getroffen werden kann.
Einwohnerversammlung
Am Dienstag, den 16. April 2024 um 19 Uhr findet eine Einwohnerversammlung statt.
Einwohnerfragestunde
• Hierzu liegt die Eingabe eines Einwohners per Mail vom 23.03.2024 zum Thema Woodify vor. Es wurde eine Reihe von Fragen gestellt.
Der Vorsitzende verweist auf die Bestimmungen der GemO und erläutert das Fragerecht aus der Mustergeschäftsordnung, in der die Regeln für die Einwohnerfragestunde aufgestellt sind.
Die Fragen aus der oben erwähnten Mail können in der heutigen GR-Sitzung nicht beantwortet werden. Außerdem ist nur eine Frage zulässig, im Bedarfsfall eine Zusatzfrage.
In der Einwohnerversammlung gibt es keine Ausschließungsgründe, dort könnten die Fragen beantwortet werden.
• Es wird angemerkt, dass in den Ausschüssen aufgefallen sei, dass die Vertreter von Woodify noch nicht vor Ort im Wald in Weiler gewesen seien. Der Vorsitzende berichtigt die Aussage, dass Vertreter von Woodify am 26.11.2023 im Wald gewesen sind. Zur Zusatzfrage nach der Anregung einer weiteren Begehung durch Vertreter der Naturschutzgruppe und durch den Förster, um vor Ort Informationen zu sammeln, teilt der Vorsitzende mit, dass der GR zuerst beschließen muss ob Sachverständige zugelassen werden.
Der Vorsitzende schlägt vor, auch den Leiter vom Forstamt zum Thema zu befragen, weil das Land Rheinland-Pfalz diese Thematik in besonderer Weise aufgegriffen hat.
• Es wird von verstopften Gullys in der OG Weiler berichtet, die gesäubert werden sollten damit das Regenwasser ablaufen kann. Der 1. Beigeordnete Kropp teilt mit, dass der Auftrag zur Reinigung schon seit mehreren Wochen an eine Firma erteilt ist. (zweimal im Jahr werden die Gullys gereinigt).
• Eine Einwohnerin fragt, ob die OG Weiler einen Kammerjäger (gegen Ratten) beschäftigt. Es wird mitgeteilt, dass die OG selbst keinen Kammerjäger beschäftigt, dass aber in der OG Weiler eine Schädlingsbekämpfungsfirma ansässig ist.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung hier Redaktionelle Klarstellungen
Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Weiler vom 01.08.2023 liegt den Ratsmitgliedern vor als:
1. die geltende Fassung der Gebührensatzung
2. der Entwurf mit den redaktionellen Änderungen - farblich markiert
Im Umgang mit Menschen/Hinterbliebenen haben sich Missverständnisse abgezeichnet, die die OG Weiler klarstellen und damit für die Zukunft weitestgehend ausschließen will.
Aus diesem Grund sollen redaktionelle Änderungen in der Friedhofsgebührensatzung der OG Weiler vorgenommen werden.
Erster Beschluss:
Der Rat der OG Weiler beschließt einstimmig die redaktionelle Ergänzung in § 4 der Friedhofsgebührensatzung.
Zweiter Beschluss:
Der Rat der OG Weiler beschließt einstimmig in der Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung die Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofskapelle und sonstige Gebühren.
Die geänderte Satzung wird im Mitteilungsblatt der VG Rhein-Nahe veröffentlicht.
Beschlussfassung über den Ausbau des Stichweg „Rupertusweg“ als Erschließungsmaßnahme und Beauftragung der Planungsleistungen
Die Probleme der Bebauung im Rupertusweg reichen noch in die vorangegangene Legislaturperiode zurück. Nach 8 Jahren, so war auch die mehrfache Diskussion und Beratung im Bauausschuss, sollte endlich eine Lösung gefunden werden.
Zuletzt in der Sitzung am 20. Februar 2024 hat der BA die weitere Vorgehensweis einmütig beschlossen und dem GR empfohlen:
• Einplanung der Haushaltsmittel für die Baumaßnahme sowie der Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen (so oder so 90%) in den Haushalt 2024. > Das ist erfolgt.
• Vorab-Klärung mit Herrn Thielmann (GuStB) > Das ist erfolgt.
• Erarbeitung einer neuen Satzung (gemäß aktueller Muster-Satzung des Gemeinde- und Städtebunds) mit Einpflegungen aktueller Rechtsänderungen der Rechtsprechung
Das hat die VG Rhein-Nahe der OG Weiler zugesagt, wobei es um abrechnungsrelevante Neuerungen – nach neuester Rechtsprechung – geht, die in die Satzung aufgenommen werden müssen geht.
Fragen werden vom Verbandsgemeindebürgermeister Seemann beantwortet.
Sodann beschließt der Rat der OG Weiler
1. Als Grundsatzbeschluss: Den Stichweg „Rupertusweg“ als Erschließungsmaßnahme zu planen und auszubauen.
2. Die VG Rhein-Nahe zu bitten, die Zusage einer zeitnahen Fertigung einer aktualisierten Erschließungsbeitragssatzung einzulösen.
Diese beiden Punkte werden in einem Beschluss gefasst.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die OG Weiler wird die 4 Eigentümer der Anliegergrundstücke zu einer Anliegerversammlung einladen und informieren.
Beschlussfassung über die Teilnahme an der Partnerschaftlichen
Entschuldung der Kommunen (PEK) des Landes Rheinland-Pfalz und Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Unterzeichnung der Vertragsdokumente
Mit dem Programm „Partnerschaftliche Entschuldung der Kommunen“ übernimmt das Land Liquiditätskredite der Kommunen die sich über Jahre aufgestaut haben, um auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicher zu stellen. Gemäß der Neuregelung der GemO müssen die Kommunen mit dem Haushalt 2024 beginnend 1/30 Ihrer Liquiditätsverschuldung pro Jahr zurückführen.
Um gerade die besonders verschuldeten Kommunen mit dieser Aufgabe nicht in die Handlungsunfähigkeit zu treiben unterstützt das Land diese Kommunen mit Einmalübernahmen von Teilen der Verschuldungssumme. Die Höhe der Schuldenübernahme ( 996.342 Euro für Weiler ) ist dem Vertragsentwurf zu entnehmen, der den Ratsmitgliedern vorliegt.
Sodann beschließt der Rat der Ortsgemeinde Weiler die Teilnahme an der Partnerschaftlichen Entschuldung der Kommunen (PEK) des Landes Rheinland-Pfalz und ermächtigt den Ortsbürgermeister zur Unterzeichnung der Vertragsdokumente.
Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
Beschlussfassung über die Teilnahme am Landeswettbewerb 2024
„Unser Dorf hat Zukunft“
Für die teilnehmenden Gemeinden ist eine Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich. Aufgrund des vorgegebenen Vorlagetermins bei der ADD, wird um Anmeldungen der Gemeinden am Wettbewerb bis spätestens 15.04.2024 bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gebeten.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Ortsbürgermeister, auch mit den Beigeordneten zusammen, diese Aufgaben alleine nicht leisten kann und fragt deshalb, wer diese Aufgaben übernehmen möchte (namentliche Nennung).
Da der Aufwand an der Teilnahme zu keinem Verhältnis zu den finanziellen Mitteln steht, die man aus diesem Programm für die Gemeinden erhalten kann, wird der Antrag gestellt, dass die Ortsgemeinde Weiler nicht am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilnimmt.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt, nicht am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2024/ 2025“ teilzunehmen.
Dieser Beschluss erfolgt einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen.
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz
Hier: Zustimmung zur Stellungnahme der Ortsgemeinde, abgegeben durch den Ortsbürgermeister am 18.03.2024
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für einen Landesweiten Lärmaktionsplan läuft und bis spätestens zum 15.05.2024 müssen Stellungnahmen abgegeben werden.
In den landesweiten Maßnahmen im Lärmaktionsplan, die auf die Verbandsgemeinden heruntergebrochen sind, wurden Ausführungen gemacht, denen seitens der Gemeinde widersprochen werden muss, die aber auch ohne weiteren Aufschub einer intensiven Beratung in den Gremien der Ortsgemeinden bedürfen, um eine fristgerechte Stellungnahme abgeben zu können. Die Folgen der Nichteinhaltung der Frist sind in der Bekanntmachung deutlich gemacht.
Die Zustimmung zur Stellungnahme der Ortsgemeinde Weiler, abgegeben durch den Ortsbürgermeister am 18.03.2024 wurde im Rahmen der Beratung des VGR-Rates am 20.03.2024 ausführlich diskutiert.
Hierzu wird auf die, den Ratsmitgliedern vorliegenden Stellungnahmen verwiesen:
1. Die Bekanntmachung des Planes, der auch die Hintergründe dieses
Vorhabens erschließt.
2. Der Lärmaktionsplan ist auf die VG heruntergebrochen und macht
gerade für Weiler wichtige Aussagen.
3. Die Stellungahme des Ortsbürgermeisters vom 17.03.2024 zu den
Planaussagen, die Weiler betreffen.
Der VGR hat – nach der Thematisierung durch die OG Weiler - in der Sitzung am 20.03.2024 das Thema ebenfalls beraten. Jetzt wollen die anderen Ortsgemeinden auch zum Plan
noch Aussagen machen, Forderungen stellen und Stellungnahmen abgeben.
VG-Bürgermeister Seemann teilt mit, dass die VG Rhein-Nahe, über den Fristablauf am 15.05.2024 hinaus, einen Antrag auf Verlängerung der Frist der Behördenbeteiligung für die VG gestellt hat. Sollte keine Fristverlängerung gewährt werden, Rückmeldungen aus den Ortsgemeinden bis zum 15.05.2024 erfolgen und diese dann Würdigung finden, im VG-Rat am selben Abend, soll unverzüglich am selben Abend noch die Zusammenfassung fürs Landesamt für Umwelt geschrieben werden.
Ortsbürgermeister Schmitt schlägt vor, für die OG Weiler eine eigene Stellungnahme abzugeben. Er hat mittlerweile mit einem dafür zuständigen Mitarbeiter im Landesamt für Umwelt gesprochen der bereit ist, nach Weiler zu kommen und die Sache zu erläutern. Der Termin steht noch nicht fest.
Es wird der weitergehende Antrag gestellt, dass im Ausschuss für Verkehr zeitnah zum Thema beraten werden soll.
Der Gemeinderat der OG Weiler stimmt den Ausführungen des Ortsbürgermeisters zu. Wenn der Termin mit dem Mitarbeiter aus dem Landesamt für Umwelt feststeht werden die Mitglieder aus dem Rat informiert, damit diese an der Besprechung teilnehmen können. Unabhängig davon soll der Verkehrsausschuss einberufen werden.
Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
Mitteilungen und Verschiedenes
• Fragen zum Spielplatz vor der alten Kita werden vom Vorsitzenden beantwortet. Es gibt Interessenten die das Grundstück kaufen möchten.
• Es wird nach einer verkehrsberuhigten Zone vor der Kita im Heilig-Kreuz Weg gefragt.
Es besteht hohes Verkehrsaufkommen, nach ersten Erkenntnissen soll beraten werden.
• Das Binger Krankenhaus ist insolvent. Zu der Resolution und den Petitionen gegen die Schließung sollte sich die Ortsgemeinde Weiler anschließen.
VG Bürgermeister Seemann informiert, dass eine Petition auf Binger Initiative an die Landesregierung erfolgt ist.
Der Vorsitzende richtet die Bitte des OG-Rates an den VG-Bürgermeister, dass die Verbandsgemeinde und die ihr angehörenden Ortsgemeinden mit der Stadt Bacharach gemeinsam über die Fertigung einer Petition zur Erhaltung des Binger Krankenhauses an die Landesregierung nachdenkt.
• Fragen was passieren soll mit dem Aushub gegenüber der Kita werden beantwortet.
• Im Gewerbegebiet „Duhlwiesen“ ist noch 1 Grundstück nicht verkauft.
• Im vergangenen Jahr wurden 170 neue Bäume gepflanzt.
• Vor der Post ist ein Automat aufgestellt. Es ist zu klären, ob eine Genehmigung vorliegt.
Öffentliche Sitzung – 2. Teil
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen einen Wartungsvertrag für die raumlufttechnischen Anlagen in der neuen Kita in Weiler abzuschließen.