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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 16/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Breitscheid

Gewann, Nutzungsart, Fläche

Im Scheid, Landwirtschaftsfläche, 10.667m²

Auf Maasenwieschen, Landwirtschaftsfläche, 3.072m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb aller Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten Sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.