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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 16/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bacharach am 09.04.2024 um 19.00 Uhr

Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2020

Die Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2020

in der Bilanz

- mit einer Bilanzsumme von  —  18.612.934,17 Euro

- mit einem Eigenkapital von  —  1.043.233,18 Euro

- davon Jahresergebnis  — ./. 4.995,58 Euro

in der Ergebnisrechnung

- mit einem Jahresergebnis (E23) von  — ./. 4.995,58 Euro

in der Finanzrechnung

- mit einem Jahresergebnis (F34) von  — ./. 81.160,82 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Stadtrat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Stadtrat soll zudem empfohlen werden, dem Stadtbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2021

Die Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2021

in der Bilanz

- mit einer Bilanzsumme von  —  18.160.645,89 Euro

- mit einem Eigenkapital von  —  1.189.887,50 Euro

- davon Jahresergebnis  —  146.654,32 Euro

in der Ergebnisrechnung

- mit einem Jahresergebnis (E23) von  —  146.654,32 Euro

in der Finanzrechnung

- mit einem Jahresergebnis (F34) von  — ./. 113.126,67 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Stadtrat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Stadtrat soll zudem empfohlen werden, den Stadtbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.