über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bacharach am 09.04.2024 um 19.00 Uhr
Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2020
Die Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2020
in der Bilanz
- mit einer Bilanzsumme von — 18.612.934,17 Euro
- mit einem Eigenkapital von — 1.043.233,18 Euro
- davon Jahresergebnis — ./. 4.995,58 Euro
in der Ergebnisrechnung
- mit einem Jahresergebnis (E23) von — ./. 4.995,58 Euro
in der Finanzrechnung
- mit einem Jahresergebnis (F34) von — ./. 81.160,82 Euro
festzustellen.
Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Weiter wurde beantragt, dem Stadtrat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.
Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Dem Stadtrat soll zudem empfohlen werden, dem Stadtbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr zu entlasten.
Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2021
Die Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2021
in der Bilanz
- mit einer Bilanzsumme von — 18.160.645,89 Euro
- mit einem Eigenkapital von — 1.189.887,50 Euro
- davon Jahresergebnis — 146.654,32 Euro
in der Ergebnisrechnung
- mit einem Jahresergebnis (E23) von — 146.654,32 Euro
in der Finanzrechnung
- mit einem Jahresergebnis (F34) von — ./. 113.126,67 Euro
festzustellen.
Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Weiter wurde beantragt, dem Stadtrat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.
Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Dem Stadtrat soll zudem empfohlen werden, den Stadtbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr zu entlasten.
Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.