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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 16/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Breitscheid am Donnerstag, den 26.03.2026 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Brunnenweg 2, in Breitscheid

Mitteilungen

Der Vorsitzende teilte mit, dass

- der Einwohnerstand zum 31.12.2025 157 Einwohner betrug;

- die vorläufige Kreisumlage sich für das Jahr 2026 auf 61.654 € beläuft,

- die vorläufige VG-Umlage sich auf 67.746 € beläuft;

- Glasfaserausbau: die Kreisverwaltung hat ein Markterkundungsverfahren beauftragt.

Sollte sich hierbei kein Unternehmen finden, dass privatwirtschaftlich in den kommenden 7 Jahren in Breitscheid tätig wird, wird Breitscheid beim Glasfaser-Förderausbau mutmaßlich berücksichtigt.

- Aktuell eine forstbehördliche Stellungnahme im Gemeindewald Breitscheid seitens des Forstamtes Boppard durchgeführt wird;

- die Außenarbeiten an der Treppe über Winter am Backes ausgesetzt waren, der Treppenbelag soll im Frühjahr aufgebracht werden;

- im Dorfgemeinschaftshaus diverse Renovierungsarbeiten stattgefunden haben;

- die Baumreihe von Seiten der Windpark Perscheid GmbH als Ausgleichsmaßnahme in den vergangenen Tagen am Wasserwerk Breitscheid gepflanzt wurde;

- Die Landtagswahlen am 22.03.2026 stattgefunden haben. Der Vorsitzende bedankte sich bei allen Wahlhelfern;

- es eine neue Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr in Breitscheid gibt: Patrick Sonnet ist neuer Wehrführer, Marcel Rüdesheim übernimmt die stellvertretende Wehrführung;

- die vierte Baumpflanzaktion im Gemeindewald Breitscheid stattgefunden hat. Mit zahlreicher Unterstützung konnten 400 Bäume gepflanzt werden.

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Breitscheid 2024

Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Klee und Frau Schöpflin.

Bericht über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung

Die Vorsitzende Simone Schöpflin übernahm das Wort und berichtete über die Sitzung des Ausschusses am 26.03.2026 und die Prüfung des Jahresabschlusses 2024.

Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2024

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:

1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2024 wird festgestellt (§ 114 I S. 1 GemO)

2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO)

3. Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird

Entlastung erteilt (§ 114 I S. 2 GemO)

Begründung des Beschlussvorschlages:

Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Breitscheid zum 31.12.2024 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab ein detailliertes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage, dass die Grundlage für die Feststellung und Entlastung bildet. Die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses 2024 stellen sich wie folgt dar:

Ergebnishaushalt: Positives Jahresergebnis

Der Ergebnishaushalt schließt im Haushaltsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss von 45.035,70 € ab. Im Haushaltsplan war ursprünglich ein Überschuss von 19.341,00 € vorgesehen, womit sich das Ergebnis um rund 26 T€ verbessert hat.

• Erträge: Die laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit beliefen sich auf

266.553,36 €.

• Aufwendungen: Den Erträgen standen laufende Aufwendungen in Höhe von 224.633,86 € gegenüber.

Der Haushaltsausgleich gemäß § 18 GemHVO wurde somit erreicht. Der Überschuss führt zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals. Vermögenslage: Stabiles Eigenkapital

Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 beträgt 1.722.634,05 €.

• Eigenkapital: Das Eigenkapital weist einen Stand von 811.544,35 € aus (Vorjahr: 766.508,65 €). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 47,1 %.

• Anlagevermögen: Das Anlagevermögen stellt mit 1.480.356,49 € den größten Aktivposten dar.

• Sonderposten: Das Vermögen ist in Höhe von 835.205,25 € durch Sonderposten (z. B. Zuwendungen und Beiträge) finanziert.

Finanzlage: Hohe Liquidität und Schuldenfreiheit

Die Finanzlage der Gemeinde stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

• Finanzmittelüberschuss:

In der Finanzrechnung wurde ein Finanzmittelüberschuss von 55.493,32 € erzielt.

• Liquidität: Die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (liquide Mittel)

erhöhten sich planmäßig auf 236.729,66 €.

• Verschuldung: Die Ortsgemeinde Breitscheid ist schuldenfrei. Es bestehen

weder Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten noch aus Investitionskrediten.

Zusammenfassende Beurteilung

Die Haushaltswirtschaft der Ortsgemeinde Breitscheid verlief im Jahr 2024 geordnet. Da der Haushaltsausgleich erreicht wurde, die Bilanz ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und die Gemeinde über eine solide Liquidität bei gleichzeitiger Schuldenfreiheit verfügt, kann die Feststellung des Abschlusses sowie die Entlastung empfohlen werden.

1. Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2024

In der Bilanz

- Mit einer Bilanzsumme von

1.722.634,05 Euro

- Mit einem Eigenkapital von

811.544,35 Euro

- Davon Jahresergebnis

45.035,70 Euro

In der Ergebnisrechnung

- Mit einem Jahresergebnis (F23) von

45.035,70 €

In der Finanzrechnung

- Mit einem Jahresergebnis (F34) von

55.493,32 €

fest.

2. Beschluss

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine vorherige Zustimmung erfolgte werden nachträglich genehmigt.

3. Beschluss

Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und dessen Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, wird erteilt.

Begründung des Beschlussvorschlages:

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.03.2026 wurde der Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Breitscheid geprüft. Die Belege wurden digital vorgehalten und konnten eingesehen werden. Beanstandungen wurden keine vorgebracht.

Die vorliegende Beschlussvorlage nach § 114 GemO in der aktuell gültigen Fassung wurde einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme eingegangener Spenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spenden von Herrn Gerhard Werner in Höhe von 150 € an die Gemeinde sowie die Spende an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr in Höhe von 150 €.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Grabaushubarbeiten auf dem Friedhof Breitscheid

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Grabaushubarbeiten an die Fa. Junker aus Biebernheim. Die Firma Junker wird die Arbeiten für Erd- sowie Urnenbestattungen übernehmen. Für Erdbestattungen wird die Gemeinde Grablaufroste sowie Grabmatten für ca. 1.800 € anschaffen.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Reinigungsleistungen für das Dorfgemeinschaftshaus Breitscheid

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss an die Vergabe von Reinigungsleistungen an die Fa HM-Cleaning aus Bacharach-Steeg. Diese soll zweimal im Jahr das Dorfgemeinschaftshaus reinigen.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Gestaltungsarbeiten auf dem Friedhof

Der Gemeinderat beschloss einstimmig dem Beschlussvorschlag des Vorsitzenden zu folgen und für die Erneuerung der Mauern im nächsten Haushaltsjahr entsprechend Gelder einzustellen, so dass diese im Jahr 2027 erneuert werden können. Weiterhin beschloss der Gemeinderat den defekten Friedhofsbrunnen in diesem Jahr zu erneuern

und die Rasenflächen entsprechend anzulegen.

Beratung und Beschlussfassung über die Renaturierung des Bachlaufes „Im Grund"

Nach Sachstandsmitteilung durch den Vorsitzenden und der Mitteilung, dass mit der Umsetzung und Durchführung des Projektes einer Renaturierung des „Elligbach" im oberen Bereich weitaus mehr Kosten auf die Gemeinde zukommen werden, wie zu Beginn der Maßnahme durch die Fachbehörden zugesagt wurden, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Durchführung und Umsetzung des Projektes nicht weiterverfolgt wird. Die Zuständigkeit hinsichtlich einer Instandsetzung des mit Betonhalbschalen verrohrten Bachlaufs geht an die VG-Verwaltung als Gewässerunterhaltungspflichtiger.