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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 18/2025
Sonstige Mitteilungen
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Finanzamt Bingen-Alzey

Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft - Finanzämter informieren

Viele steuerbegünstigte Vereine erhalten in den kommenden Wochen ein Schreiben ihres Finanzamts. Hintergrund: Die Finanzämter prüfen regelmäßig, ob gemeinnützige Organisationen wie Sport-, Musik- oder Fördervereine weiterhin die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen.

Dazu müssen Vereine eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit „Anlage Gem“) sowie u. a. Kassenberichte und Tätigkeitsberichte beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Überprüfung erfolgt in der Regel alle drei Jahre - nicht alle Vereine sind zeitgleich betroffen.

Die Abgabefrist für nicht steuerlich beratene Vereine endet am 31.07.2025. Bei Bedarf kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden.

Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über „Mein ELSTER“ (www.elster.de) einzureichen. Hilfreiche Schritt-für-Schritt-Anleitungen bietet das Landesamt für Steuern unter www.lfst.rlp.de („Elster > Klickanleitungen > Mein ELSTER für Vereine“).

Vereine mit geringen Einnahmen (steuerpflichtige Umsätze unter 22.000 € jährlich) können in Rheinland-Pfalz eine vereinfachte Überprüfung nutzen. In diesem Fall genügt zusätzlich der vollständig ausgefüllte Vordruck „Gem 1 - Anlage“ (unter www.lfst.rlp.de „Service> Vereine >Vordrucke“). Kassenberichte müssen dann zunächst nicht eingereicht werden, Tätigkeitsberichte aber weiterhin.

Eine ausführliche Presseinformation zu diesem Thema findet sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern unter: https://lfst.rlp.de/nachrichten-1