Auftragsvergabe
Einstimmig vergab der Rat den Auftrag für die Rohbauarbeiten am Kita-Neubau (Gewerk LV300A, Erd-Maurer-Betonarbeiten) an den günstigsten Anbieter, die Firma Horn GmbH aus Nierstein. Das Angebot beläuft sich auf 1.138.814,18 Euro und liegt damit 31 Prozent unter der Kostenschätzung.
Einstimmig vergab der Rat in Form eines Vorratsbeschlusses den Auftrag für die Erstellung eines Konzeptes für die Sport- und Spielanlagen in den Nahewiesen an das Landschaftsarchitektur-Büro Bierbaum-Aichele. Das Angebot beläuft sich auf 44.409 Euro und beinhaltet neben der Erstellung eines Freiflächenkonzeptes für die Spiel- und Sportflächen auch naturschutzfachliche Leistungen inklusive wasserrechtlichem Genehmigungsverfahren. Die Auftragsvergabe durch die Ortsverwaltung kann erst dann erfolgen, wenn die Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt. Die Erstellung des Konzeptes wird laut Mitteilung des Ortsbürgermeisters durch die LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal mit 20.000 Euro gefördert.
Umgang mit Auftragsvergaben mittels Eilentscheidung beim Kitaneubau - Beratung und Beschlussfassung
Einstimmig ermächtigte der Rat die Verwaltung, künftig mittels Eilentscheidungen Aufträge für den Kitaneubau zu vergeben, vorbehaltlich der Einhaltung des Budgets und der inhaltlichen und vergaberechtlichen Prüfung durch das Architekturbüro Dillig und/oder die Kanzlei Webeler & Partner. Der Rat ist umgehend über diese Eilentscheidungen zu informieren. Damit ist es in Zukunft nicht mehr notwendig, kurzfristig Sondersitzungen des Gemeinderates einzuberufen, wenn eine Auftragsvergabe keinen Aufschub bis zur nächsten regulären Sitzung duldet.
Freigabe für die Verbandsgemeinde zur eigenverantwortlichen Begleichung von Teilrechnungen im Rahmen des Budgets beim Kitaneubau
Einstimmig erteilte der Rat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Freigabe, eigenverantwortlich Teilrechnungen für den Kita-Neubau, die im Rahmen des Budgets liegen, zu begleichen und die Ortsgemeindeverwaltung zeitgleich davon zu unterrichten.
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein in der Gemarkung Trechtingshausen
Mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen stimmte der Rat der bereits vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans der VG Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein in der Gemarkung Trechtingshausen zu. Der geänderte Flächennutzungsplan sieht die Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ sowie eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Hotel Lodges“ vor.