Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Manubach
Die vorliegende Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vom 01.01.2026 soll verhindern, dass es weiterhin zu einer schleichenden Entwertung des traditionsreichen Ortskerns kommt. Sie soll aber auch in den Rand- und Neubaugebieten Richtlinien setzen, die zu einem harmonischen Ortsbild führen, soweit dies nicht durch bestehende Bebauungspläne geregelt ist. Die Ortsgemeinde will hiermit eher auf Gebote, als auf Verbote setzen und den Dialog mit dem Bauherrn vordergründig betrachten.
Diese Satzung gilt für den gesamten Ortsbereich der Ortsgemeinde Manubach, der Ortsgemeinderat bittet um Beachtung derselben.
Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig mit einer Gegenstimme und tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche
Die Ortsgemeinde Manubach wird als Ausgleichsfläche für das DLR (Dienstleistung ländlicher Raum) die Fläche „Stumper Hahn“ mit einer Größe von 0,5 ha in der Abt. 1. 13A bereitstellen. Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Senioren- und Dorfnachmittags
Am 27.06.2026 soll an der Grillhütte in Manubach ein Senioren- und Dorfnachmittag stattfinden. Zur Durchführung stehen Mittel in Höhe von 1500,00 € aus dem Dorfbudget, einem Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Bezüglich einer gemeinsamen Planung wird die Ortsgemeinde alle Manubacher Vereine ansprechen. Gespräche zur Koordination finden am 28.04.2026 statt. Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über weitere Baumaßnahmen an der Grillhütte
Der Vorsitzende berichtet, dass an der Grillhütte einige Renovierungs- und Sanierungsarbeiten notwendig geworden sind.
Unter anderem muss auch das Dach erneuert werden, hierzu liegen der Ortsgemeinde 2 Angebote vor.
Einmal wird die Dacheindeckung mit Blech, Kosten ca. 10.000 € und einmal mit Bitumen, Kosten ca. 4.000 € inkl. Schalung und Gradblech angeboten..
Vom Walderholungsverband stehen dafür ca. 800,00 € Zuschüsse zu Verfügung, Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € sind vorhanden.
Der Rat diskutiert über Material und Ausführung und beschließt im Anschluss die Eindeckung mit Bitumen für die max. Summe von 4.000 € zu beauftragen. Ein neues, entsprechendes Angebot wird nochmals angefordert.
Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür: 5 / Stimmenthaltungen 1 Stimmen dagegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe zur Ertüchtigung eines Geländers im Kindergarten nach UVV
Das vorhandene Geländer im Kindergarten weist derzeit eine Höhe von 0,90 m auf. Nach den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ist jedoch eine Mindesthöhe von 1,00 m erforderlich. Das Geländer soll daher auf eine Höhe von 1,05 m angepasst werden.
Die Schreinerei Magnus Laudert hat hierfür ein Angebot in Höhe von 3.070,00 € abgegeben. Die Kosten werden zwischen der Ortsgemeinde Oberdiebach und der Ortsgemeinde Manubach geteilt.
Das Angebot wird vorab der UVV zur Prüfung und schriftlichen Bestätigung vorgelegt. Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Einwohnerfragestunde
- Am Mittwoch, 01.04.2026 findet ein Ortstermin am Bachlauf wg. einer Freischneideaktion statt.
- Fragen zum Sachstand Windenergie beantwortet der Vorsitzende wie folgt:
Fa. Altus plant den Bau von 2 Windkraftanlagen. Mit einem Windrad ist die Ortsgemeinde Manubach wieder im Vorranggebiet
Ergänzend wird von Bürgermeister Seemann ausgeführt, dass es sich um ein längeres Abstimmungsverfahren handelte. Während über Flächennutzungspläne auf kommunaler Ebene, sowie über Bebauungspläne durch die jeweilige Gemeinde entschieden wird, liegt die Zuständigkeit für den regionalen Raumordnungsplan bei der Regionalen Planungsgesellschaft.
In der zweiten Offenlegung wurde die Fläche 29 a (Fläche Manubach) rausgenommen. obwohl das Land das Ziel verfolgt, zusätzliche Windflächen zu ermöglichen.
Auf Wunsch der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ist sie, in der dritten erneuten Offenlage, wieder Teil der Flächenkulisse.
- Die Abnahme der Straße „Am Birnbaum“ steht noch aus. Ein Termin muss noch vereinbart werden.
Verschiedenes
- Die Wegesatzung der Gemeinde Oberdiebach wird übernommen,
- Die Kosten für die Behebung des Schadens an der Mauer des Spielplatzes wird von der Raiffeisen Lingerhahn gezahlt.
- Fa. Lambrich wird in der nächsten Zeit drei Baumaßnahmen umsetzen, bei einem Ortstermin soll geklärt werden, auf welche Art und Weise der Gallenbacher Weg ertüchtigt werden kann.