- Mit Schreiben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 23.02.2023 wurde die Genehmigung zu der Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des Rheinblickhofes in der Gemarkung Bacharach, Stadtteil Henschhausen, zur Ausweisung von Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Landwirtschaftlicher Betrieb und Ferienhof“ sowie „Campingplatz“ und „Ferienhäuser“ erteilt.
- Bezüglich der Einrichtung einer FÖJ-Stelle bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe zur Übernahme der Bachpatenschaft wurde folgendes erläutert: In Rheinland-Pfalz gibt es 6 anerkannte FÖJ Träger. Bis Mitte November eines jeden Jahres kann eine Bewerbung bei diesen Trägern stattfinden. Hiernach wird geprüft, ob die einzelnen Stellen zugelassen werden. Ab Januar des darauffolgenden Jahres können sich Interessierte dann für eine solche Stelle bewerben. Das Kontingent für das Jahr 2023 ist bereits ausgeschöpft und die FÖJ sind alle anerkannt bzw. besetzt. Eine Bewerbung kann somit erst im November 2023 erfolgen.
- Die Ratsmitglieder wurden zu den Festlichkeiten zum 100jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Waldalgesheim eingeladen. Der Festkommers findet am Samstag, 13.05.2023 um 18.00 Uhr, in der Keltenhalle in Waldalgesheim statt.
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein in der Ortsgemeinde Trechtingshausen zur Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ sowie eines Sondergebietes der Zweckbestimmung „Hotel-Lodges“
Beratung und Beschlussfassung über die Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
Herr Merkel vom Planungsbüro Hendel und Partner erläuterte die Anregungen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht. Zur Anregung des Landesbetriebs Mobilität, Worms, wurde folgende Abwägung vorgenommen:
Die Abfallentsorgung der geplanten Lodges wird in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb festgelegt. Derzeit ist vorgesehen, dass die Entsorgung des vermutlich geringen Abfallaufkommens durch den Betreiber der Lodges-Anlage direkt erfolgt. In der Begründung wird der Passus gestrichen, wonach die Abfallentsorgung ggfls. über die Erschließungsstraße „Am Morgenbach“ erfolgt, da dies laut Stellungnahme aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht möglich sein wird. Diesem Vorschlag stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig zu.
Zu den weiteren Anregungen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB waren keine Beschlüsse erforderlich. Die Anregungen wurden zur Kenntnis genommen.
Beratung und Beschlussfassung zur abschließenden Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein in der Gemarkung Trechtingshausen zur Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ sowie eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Hotel Lodges“ abschließend und im weiteren Verfahren die Zustimmung der Stadt Bacharach und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde zu dieser Änderung gem. § 67 Abs. 2 GemO einzuholen.
Brandschutz in den Grundschulen;
Deckungsbeschluss
Am 30.11.2022 wurde in den Grundschulen am Nahetor in Münster-Sarmsheim, Astrid-Lindgren-Schule in Waldalgesheim sowie Heilig-Kreuz in Weiler bei Bingen eine Gefahrenverhütungsschau durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen durchgeführt. Es wurden Mängel festgestellt, die zu beheben sind. Da im Haushalt 2023 keine Mittel vorgesehen sind, ist ein Deckungsbeschuss erforderlich. Einstimmig beschloss der Verbandsgemeinderat die zu erwartenden Planungskosten in Höhe von ca. 82.000,- Euro im Zusammenhang mit der Beseitigung der Brandschutzmängel dahingehend zu decken bzw. zu finanzieren, in dem die Maßnahme 74 (Sanierung der Schülertoilettenanlagen in der Grundschule Waldalgesheim) ins Haushaltsjahr 2024 verschoben wird.
Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und eine öffentliche Grünanlage „Parkanlage“;
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung des Änderungsverfahrens - Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zur vorgenannten Flächennutzungsplanänderung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine 3-wöchige Auslegung des Änderungsentwurfs bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe und der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Im Hüttenloch“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim (Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie in „Flächen für den Gemeinbedarf“ und einer „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage“ und einer „Fläche für Versorgungsanlagen“)
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung des Änderungsverfahrens - Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschloss der Verbandsgemeinderat die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine 3-Wöchige Auslegung des Änderungsentwurfs der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe und bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Beschluss erfolgte mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.
Grundschule am Nahetor, Münster-Sarmsheim;
Beratung und Beschlussfassung bezüglich einer Grundsatzentscheidung zur Einrichtung und Nutzung einer gemeinsamen Küche und Mensa in der geplanten neuen Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim
Einstimmig beschloss der Verbandsgemeinderat der Einrichtung und Nutzung einer gemeinsamen Küche und Mensa in der geplanten neuen Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim grundsätzlich zuzustimmen.
In dieser Angelegenheit findet am 11.05.2023 ein Gespräch beim Bildungsministerium in Mainz statt.
Vollzug des Wirtschaftsplans 2023 für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe;
Beratung und Beschlussfassung zur Besetzung der Stelle eines Bautechnikers
Auf Empfehlung des Werkausschusses in seiner Sitzung am 15.02.2023 wurde imVerbandsgemeinderat am 22.02.2023 der Wirtschaftsplan 2023 mit seinem Stellenplan unter der Maßgabe beschlossen, dass für die neu ausgewiesene Technikerstelle eine Begründung vorgelegt wird, über die gesondert ein Beschluss im Verbandsgemeinderat gefasst werden soll.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates wurde die entsprechende Begründung vorgelegt und erläutert. Einstimmig beschloss der Verbandsgemeinderat die im Stellenplan der VG Werke ausgewiesene Technikerstelle nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2023 durch die Aufsichtsbehörde schnellstmöglich auszuschreiben und zu besetzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen einer Kostenverteilungsprüfung zu klären, welche Kosten von Beschäftigten/Beamten der Verbandsgemeinde bzw. den Werken zuzurechnen sind. Nach Genehmigung des Wirtschaftsplans soll dieses Thema nochmals aufgerufen werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Im Rahmen des Sponsorings wird die Westenergie AG die Finanzierung der Jugendfreizeit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 20. - 26.08.2023 nach Italien unterstützen. Der Unterstützungsbetrag beläuft sich auf Höhe von 750,- Euro. Der Verbandsgemeinderat stimmte einstimmig der Annahme dieser Spende im Rahmen des Sponsorings zu.
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Verbandsgemeinderat vom 16.03.2023 auf Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFK-RLP) und die Teilnahme an der Gründung einer AGFK-RLP am 05.05.2023
Ratsmitglied Leufen-Verkoyen erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Da zu der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft noch ungeklärte Fragen im Raum standen, wurde über diesen Antrag in der vorgelegten Form nicht abgestimmt. Bürgermeister Thorn schlug Folgendes vor: Der Verbandsgemeinderat steht dem Antrag positiv gegenüber. Die Behandlung des Antrages wird jedoch bis nach der Gründung und Feststehen der Satzung der Arbeitsgemeinschaft vertagt und dann im Fachausschuss erneut aufgerufen.
Diesem Vorschlag stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig zu.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Betriebs Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe, Abwasserbeseitigung, zum 31.12.2014
Gemäß der Beratungsvorlage der Verbandsgemeindewerke und der erläuterten Beschlussfassung des Werkausschusses bzw. Beschlussempfehlung des Werkausschusses in seiner Sitzung vom 13.04.2023 fasste der Verbandsgemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 32.257.339,93 Euro und mit einem Jahresverlust von 185.277,08 Euro fest. Dieser Feststellung stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig zu.
2. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Vortragung stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig zu.
3. Der Entlastung der Werkleitung, Thomas Czech, erster und technischer Werkleiter, und Bernhard Kirsch, kaufm. Werkleiter, wurde einstimmig zugestimmt.
Anfragen
Mündliche Anfragen bezüglich der weiteren Vorgehensweise bezüglich der Flächennutzungsplanung in Sachen Windkraft und dem Zugang zur Grundschule in Weiler zwecks Überweg zum neuen Kindergarten der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen wurden beantwortet.