Die Verbandsversammlung hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 aufgrund von § 7 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 114 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO), in der zuletzt gültigen Fassung, den Jahresabschluss des Zweckverbands für die Verwaltung des Hospitalfonds Bacharach zum 31.12.2021 wie folgt festgestellt:
| Nr. | Bezeichnung | in Euro |
| 1 | Bilanzsumme | 216.329,92 |
| 2 | Eigenkapital | 120.566,48 |
| 3 | Jahresüberschuss (+) Jahresfehlbetrag (-), Pos. E23 | 10.538,69 |
| 4 | Finanzmittelüberschuss (+) Finanzmittelfehlbetrag (-), Pos. F34 | 14.553,15 |
Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung wurden im Amtsblatt Nr. 17/2024 am 24.04.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Auslage:
Der Jahresabschluss mit Anhang, Rechenschaftsbericht und Anlagen liegt in der Zeit von Montag, dem 13.05.2024 bis einschließlich Dienstag, dem 21.05.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, Zimmer 304, öffentlich aus.