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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 19/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Oberdiebach

für die Haushaltsjahre 2025/2026 vom 17.04.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Ergebnis-und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 - Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird für 2025 festgesetzt auf 0,00 Euro.

wird für 2026 festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich für 2025 auf 0,00 Euro

beläuft sich für 2026 auf 0,00 Euro

§ 4 - Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird für 2025 festgesetzt auf 232.000,00 Euro.

wird für 2026 festgesetzt auf 292.000,00 Euro.

§ 5 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6 - Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt:

§ 7 - Eigenkapital

Stand und Entwicklung des Eigenkapitals:

zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres[1]

- voraussichtlich  —  2.634.736,25 Euro

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

- voraussichtlich  —  2.637.532,25 Euro

zum 31.12. des Haushaltsjahres 2025  —  2.713.175,25 Euro

zum 31.12. des Haushaltsjahres 2026  —  2.729.722,25 Euro

§ 8 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall die Wertgrenze von 20.000,00 Euro überschritten wird.

§ 9 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Oberdiebach, den 17.04.2025
Oliver Straßburger
1. Beigeordneter

Haushaltsverfügung

Diese Satzung wurde am 21.02.2025 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 2 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 16.03.2025, Az.: 51 c-11821-10, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Oberdiebach für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO wie folgt genehmigt:

• Der Ergebnishaushalt schließt im Haushaltsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 75.643 € und im Haushaltjahr 2026 in Höhe von 16.547 € ab. Auch in den Haushaltsfolgejahren werden Jahresüberschüsse erwartet.

• Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2025 ebenfalls erreicht werden. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht zur Deckung der planmäßigen Tilgung aus. Im Haushaltsjahr 2026 ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 43.831 €. Der Haushaltsausgleich konnte somit nicht erreicht werden. Von einer Beanstandung wird abgesehen, da in den Haushaltsfolgejahren der Haushaltsausgleich erreicht wird und die Ortsgemeinde über ausreichende liquide Mittel verfügt.

• Für das Haushaltsjahr 2025 errechnet sich eine freie Finanzspitze in Höhe von 12.201 €. Für das Haushaltjahr 2026 und die Haushaltsfolgejahre ergeben sich jeweils negative freie Finanzspitzen.

• Das Investitionsvolumen beträgt im Haushaltjahr 2025 124.000 € und im Haushaltsjahr 2026 128.200 €.

• Die Ortsgemeinde ist dazu angehalten für das Haushaltsjahr 2027 über geeignete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu beraten.

• Die geplanten Investitionskredite sind nicht genehmigt worden, da die Ortsgemeinde über ausreichende liquide Mittel verfügen würde und diese vorrangig zu verwenden seien. Der Ortsgemeinderat hat mit Beschluss vom 17.04.2025 dem Beitrittsbeschluss zugestimmt, wonach die Investitionskredite für beide Haushaltjahre auf 0 € gesetzt worden sind.

Öffentliche Auslage

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 der Ortsgemeinde Oberdiebach liegen zur Einsichtnahme von Montag, dem 05.05.2025 bis einschließlich Dienstag, dem 13.05.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Zimmer 304 öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- (Verbandsgemeinde-) verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Oberdiebach, den 24.04.2025
(Oliver Straßburger)
1. Beigeordneter

[1] Gem. § 108 Abs. 4 GemO sind die Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Bis zur zeitnahen Aufstellung derselben kann in der Haushaltssatzung nur der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals angegeben werden.