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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 2/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle

Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, geprüft. Sie erteilte folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundgesätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

• vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Koblenz, 18. Oktober 2023
Dr. Breitenbach und Brocker
Wirtschaftsprüfer

Die Verbandsversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2023:

- Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 auf 31.665.054,32 EUR festzustellen,

- die Erfolgsrechnung 2022 auf einen Jahresgewinn von 453.355,68 EUR festzustellen,

- den Jahresgewinn zur Vermeidung eines Verlustvortrages zu verwenden,

- dem Verbandsvorsteher und seinem Vertreter Entlastung zu erteilen.

Der festgestellte Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 26.01.2024 öffentlich in unserem Verwaltungsgebäude in Windesheim, Hauptstraße 46, aus und kann hier in der Zeit von montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

Windesheim, 03.01.2024
Rika Glöde, Werkleiterin

Wirtschaftssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle für das Jahr 2024

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  7.259.591 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  7.251.977 EUR

der Jahresüberschuss  —  7.614 EUR

2. im Finanzhaushalt

bei den Einnahmen auf  —  4.658.264 EUR

bei den Ausgaben auf  —  4.658.264 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  605.000 EUR

verzinste Kredite auf  —  2.123.650 EUR

zusammen auf  —  2.728.650 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen führen können, wird festgesetzt auf  —  1.000.000 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  1.000.000 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf  —  1.500.000 EUR

§ 5 Gebühren und Beiträge

EUR

EUR

inkl.

gesetzl.

MwSt.

Der Gebührensatz je Kubikmeter verkauften

Wassers wird festgesetzt auf

2,07

2,21

Die Grundgebühr wird nach der Größe der eingebauten Wasserzähler berechnet und beträgt pro Monat:

bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss:

bis Q3=4 m³/h

12,00

12,84

von Q3=4 m³/h bis Q3=10m³/h

32,40

34,67

von Q3=10 m³/h bis Q3=16 m³/h

51,60

55,21

bei Großwasserzählern mit einer Nennweite

bis 80 mm

73,50

78,65

bei Großwasserzählern mit einer Nennweite

bis 100 mm

91,80

98,23

bei Großwasserzählern mit einer Nennweite

bis 150 mm

123,90

132,57

bei Verbundwasserzählern mit einer

Nennweite bis 80 mm

190,00

203,30

bei Verbundwasserzählern mit einer

Nennweite bis 100 mm

222,00

237,54

bei Verbundwasserzählern mit einer

Nennweite bis 150 mm

275,00

294,25

Die Gebühr für die Ausgabe eines

Standrohres beträgt:

59,72

63,90

Zuzüglich wird eine Gebühr für die Bereitstellung eines Standrohres nach der Größe des eingebauten Wasserzählers berechnet und beträgt pro Tag:

bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis Q3=10 m³/h

1,40

1,50

bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

ab Q3=10 m³/h bis Q3=16 m³/h

2,40

2,57

Der Aufwendungsersatz für die

Wasserzählerüberprüfung beträgt:

80,00

85,60

Der Aufwendungsersatz für die Einstellung und

Wiederaufnahme der Wasserversorgung gem.

§ 23 der Wasserversorgungssatz beträgt jeweils:

50,00

53,50

und während der Rufbereitschaft jeweils:

74,77

80,00

Der Beitragssatz zur Ermittlung des

einmaligen Beitrages (§2 Entgeltsatzung)

für den Grundstücksanschluss

je Quadratmeter

gewichteter Grundstücksfläche wird für die

erstmalige Herstellung festgesetzt auf

3,62

3,87

und für die räumliche

Erweiterung festgesetzt auf

3,43

3,67

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 8.982.284,49 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 8.994.754,49 EUR und zum 31.12.2024 9.002.368,49 EUR.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, hat mit Schreiben vom 22.12.2023, Az.: 17 06-ZVTroll-mühle/21a, diese Wirtschaftssatzung in ihren genehmigungspflichtigen Teilen genehmigt und gegen die übrigen Festsetzungen der Wirtschaftssatzung und die Ansätze des dazugehörigen Wirtschaftsplanes keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 26.01.2024 öffentlich in unserem Verwaltungsgebäude in Windesheim, Hauptstr. 46, aus und kann hier in der Zeit von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

ZweckverbandWasserversorgung Trollmühle
gez. Michael Cyfka, Verbandsvorsteher
Windesheim, 03.01.2024

Hinweis:

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ZwVG), (§ 34 GemO i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 6 ZwVG) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle geltend gemacht worden sind (§ 24 Abs. 6 GemO i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 4 ZwVG).