8. Änderung des Bebauungsplans „Hinter dem Backhaus“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB – Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
b) Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Zu a) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Hinter dem Backhaus“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen für das Grundstück Gemarkung Weiler, Flur 28, Flurstück 1/24, durch eine 8. Änderung wie folgt zu ändern:
Mit der 8. Änderung des Bebauungsplans „Hinter dem Backhaus“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes für Betreutes Wohnen/Seniorengerechtes Wohnen mit insgesamt 33 Wohneinheiten sowie eines dazugehörigen Parkdecks geschaffen werden. Die bisher festgesetzte Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung und ermöglicht die Realisierung des Vorhabens nicht. Eine Anpassung des Planungsrechts ist daher erforderlich.
Dieser Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zu b) Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen in seiner Sitzung am 16.12.2025 beschlossen, vorgenannte Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanänderungsentwurf „Hinter dem Backhaus – 8. Änderung“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Satzungstext, Schalltechnischem Gutachten, Artenschutzrechtlichen Untersuchung und Wasserhaushaltsbilanz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer 1 Monats und zwar vom
15.01.2026 bis 18.02.2026 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 209, 55411 Bingen-Bingerbrück und bei der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen, Rathaus, Stromberger Straße 43, 55413 Weiler bei Bingen, jeweils während den Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Der Entwurf der vorgenannten Bebauungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Hinter dem Backhaus – 8. Änderung, Gemeinde Weiler bei Bingen) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, an bauamt@vgrn.de.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 a Abs. 2, Satz 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplans „Hinter dem Backhaus“ umfasst das Grundstück in der Gemarkung Weiler:
Flur 28, Flurstück 1/24
und ist auf nachfolgendem unmaßstäblichen Plan dargestellt.