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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 2/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Trechtingshausen vom 10.09.2024

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO DVO), die folgende Änderung der Hauptsatzung vom 10.09.2024 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 5 Absatz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

Für die Verwaltung werden zwei Geschäftsbereiche gebildet, welche auf den 1. Beigeordneten und eine Beigeordnete zu übertragen sind.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 02.12.2025 in Kraft.

Trechtingshausen, 02.12.2025

Herbert Palmes, Ortsbürgermeister

Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, 1 Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Trechtingshausen, 02.12.2025

Herbert Palmes, Ortsbürgermeister