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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 2/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Manubach

für das Haushaltsjahr 2026/2027 vom 08.12.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt 2026 2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

581.379 Euro

547.696 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

558.595 Euro

540.312 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

22.784 Euro

7.384 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.483 Euro

11.146 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

90.000 Euro

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

137.000 Euro

14.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

./. 47.000 Euro

./. 14.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

45.517 Euro

2.854 Euro

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

für das Jahr 2026

0,00 Euro.

für das Jahr 2027

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2026

2027

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4 - Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für das Jahr 2026

22.330,00 Euro

für das Jahr 2027

44.650,00 Euro

§ 5 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

1. Grundsteuer

-

für Grundbesitz von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

400 v.H.

400 v.H.

-

für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude (Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

400 v.H.

400 v.H.

3. Hundesteuer, für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

-

für den ersten Hund

100,00 Euro

100,00 Euro

-

für den zweiten Hund

150,00 Euro

150,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

200,00 Euro

200,00 Euro

-

für den ersten gefährlichen Hund

800,00 Euro

800,00 Euro

-

für den zweiten gefährlichen Hund

1.200,00 Euro

1.200,00 Euro

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

2.000,00 Euro

2.000,00 Euro

§ 6 - Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt:

Friedhöfe

Für die Überlassung von Reihengrabstätten

2026

2027

-

Einzelreihengrabstätte

500,00 Euro

500,00 Euro

-

Einzelurnengrabstätte

350,00 Euro

350,00 Euro

Für die Überlassung von Wahlgrabstätten

2026

2027

-

Einzelgrabstätte

600,00 Euro

600,00 Euro

-

Doppel- oder Tiefgrabstätte

1.300,00 Euro

1.300,00 Euro

-

Einzelurnengrabstätte

400,00 Euro

400,00 Euro

-

Doppelurnengrabstätte

800,00 Euro

800,00 Euro

Für Ausheben und Schließen von Gräbern

2026

2027

-

Reihengräber für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr

250,00 Euro

250,00 Euro

-

Reihengräber für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr

700,00 Euro

700,00 Euro

-

Urnenreihengräber je Beisetzung

200,00 Euro

200,00 Euro

-

Doppelurnengrabstätte

200,00 Euro

200,00 Euro

-

Einzelwahlgräber

700,00 Euro

700,00 Euro

-

Doppel- und Tiefwahlgräber

950,00 Euro

950,00 Euro

Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

Die Kosten werden im Einzelfall durch besondere vertragliche Vereinbarungen festgelegt. Die Gemeinde bedient sich hierfür eines gewerblichen Unternehmens.

Benutzung der Leichenhallen und sonstige Gebühren

2026

2027

-

Aufbewahren einer Leiche oder Urne

70,00 Euro

70,00 Euro

§ 7 - Eigenkapital

Stand und Entwicklung des Eigenkapitals:

zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres - voraussichtlich [1]

2.448.199,74 Euro

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres - voraussichtlich

2.478.993,74 Euro

zum 31.12. des Haushaltsjahres 2026

2.501.777,74 Euro

zum 31.12. des Haushaltsjahres 2027

2.509.161,74 Euro

§ 8 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall die Wertgrenze von 20.000,00 Euro überschritten wird.

§ 9 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Manubach, den
(Hans-Günter Seckler)
Ortsbürgermeister

[1] Gem. § 108 Abs. 4 GemO sind die Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Bis zur zeitnahen Aufstellung derselben kann in der Haushaltssatzung nur der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals angegeben werden.

Haushaltsverfügung

Die vom Ortsgemeinderat am 08.12.2025 beschlossene Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 wurde gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgelegt.

Mit Bescheid vom 18.12.2025, Aktenzeichen 51c-11821-10, hat die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt. Zusammenfassend ergeben sich aus der Haushaltsgenehmigung folgende wesentliche Punkte:

1. Genehmigung der Verbindlichkeiten

Die Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse wurde für das Haushaltsjahr 2026 auf 22.330 € und für das Haushaltsjahr 2027 auf 44.650 € gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.

2. Ergebnishaushalt

Der Haushaltsausgleich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO konnte für beide Jahre erreicht werden:

2026: Der Ergebnishaushalt schließt mit einem voraussichtlichen Jahresüberschuss in Höhe von 22.784 € ab.

2027: Für dieses Haushaltsjahr wird mit einem Jahresüberschuss von 7.384 € gerechnet.

In den Haushaltsfolgejahren bis 2029 werden in der Planung ebenfalls weitere Jahresüberschüsse erwartet.

3. Finanzhaushalt

Auch im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO für die Jahre 2026 und 2027 erreicht werden:

Deckung der Tilgungen: Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 1.483 € (in 2026) bzw. 11.146 € (in 2027). Diese Mittel reichen jeweils aus, um die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (677 € bzw. 686 €) vollständig zu decken.

Finanzmittelfehlbetrag: Es errechnet sich ein Finanzmittelfehlbetrag von 45.517 € (2026) und 2.854 € (2027). Der Ausgleich erfolgt laut Planung durch eine Entnahme aus dem vorhandenen Bestand an liquiden Mitteln, welcher zum 31.12.2025 bei 369.060 € lag.

4. Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit

Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde Manubach ist in beiden Haushaltsjahren gegeben. Es wird mit einer freien Finanzspitze in folgender Höhe kalkuliert:

806 € im Jahr 2026.

10.460 € im Jahr 2027. Auch für die Folgejahre bis 2029 wird jeweils mit einer freien Finanzspitze gerechnet.

5. Investitionstätigkeit

Der Haushalt sieht Investitionen in Höhe von insgesamt 137.000 € für 2026 und 14.000 € für 2027 vor. Schwerpunkte sind hierbei die Renovierung des Anbaus am Bauhof, die Anschaffung eines Mulchers, die Erweiterung von Urnen- und Rasengräbern sowie Grundstückserwerbe im Rahmen der Flurbereinigung.

Gegen die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans wurden seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben.

Öffentliche Auslage:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 der Ortsgemeinde Manubach liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 08.01.2026 bis einschließlich Freitag, dem 16.01.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Zimmer 304 öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- (Verbandsgemeinde-) verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Manubach, den 18.12.2025
Hans-Günter Seckler
Ortsbürgermeister