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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 2/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Manubach am Dienstag, 8. Dezember 2025, 19 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2026/2027

In seiner Haushaltsrede ging Revierleiter Joachim Jacobs auf die Klimaveränderungen ein, die den Forst vor große Herausforderungen stellen. 2025 hätten sich allerdings die düsteren Prognosen nicht bewahrheitet, da der regenreiche Juli ein Segen für den Wald gewesen sei und dadurch die Borkenkäferplage etwas abgemildert wurde. Die Nachfrage nach frischem Holz sei gut, die Holzmarktpreise daher leicht ansteigend. Die Brennholzpreise seien stabil. Bei den Laubbäumen sorgt der Befall durch den Prachtkäfer für Probleme, besonders alte Eichen seien davon betroffen. Jacobs kündigte an, dass 2026 wieder ein Motorsägenlehrgang angeboten werden soll. Zudem ging er auf die durch die allgemeine Wirtschaftslage schwieriger gewordene Vermarktung der CO2- Zertifikate durch woddify ein, was zumindest vorübergehend Mindereinnahmen für die Ortsgemeinde zur Folge hat. Sobald der Flächenankauf im Zuge der „Aktion blau“ abgeschlossen ist, soll Ende 2026/Anfang 2027 eine neue Forsteinrichtung als umfassendes Planungsinstrument für die künftige Bewirtschaftung des Waldes erstellt werden. Damit die Waldböden nicht weiter versauern, plant das Forstrevier im Winter 2026/27 eine Bodenschutzkalkung per Hubschrauber, die vom Land in der Regel mit 90 Prozent gefördert wird. Die letzte Kalkung liegt bereits 15 Jahre zurück.

Anschließend stellte Jacobs den Ratsmitgliedern den Forstwirtschaftsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vor. Für 2026 stehen Einnahmen in Höhe von 85.880 Euro und Ausgaben in Höhe von 71.094 im Planansatz, wodurch mit einem positiven Jahresergebnis von 14.786 Euro (plus 5.500 Euro Jagdpacht) kalkuliert wird. 2027 stehen geplanten Einnahmen in Höhe von 68.580 Euro Ausgaben in Höhe von 62.594 Euro gegenüber, so dass mit einem positiven Jahresergebnis von 5.986 Euro (plus 5.500 Euro Jagdpacht) gerechnet wird. Die Ratsmitglieder zeigten sich zufrieden mit den Zahlen und stimmten dem Forstwirtschaftsplan für die Jahre 2026 und 2027 einstimmig zu (7 Ja-Stimmen/0 Enthaltungen/0 Nein-Stimmen). Ortsbürgermeister Seckler bat den Revierleiter, künftig verstärkt ein Augenmerk auf den alten Baumbestand zu richten. Es mache keinen Sinn, alte Bäume so lange stehen zu lassen, bis sie dermaßen geschwächt oder beschädigt sind, dass sie nicht mehr vermarktet werden können.

Beratung und Beschlussfassung über den Doppelhaushaltsplan 2026/2027

Der Gemeinderat beschloss einstimmig (7/0/0) den von Andreas Klee, Haushaltssachbearbeiter der VG Rhein-Nahe, präsentierten Entwurf der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für die Jahre 2026 und 2027. Darin festgesetzt werden im Ergebnishaushalt:

der Gesamtbetrag der Erträge

auf 581.379 Euro für 2026 und 547.696 Euro für 2027

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf 558.595 Euro für 2026 und 540.312 Euro für 2027

der Jahresüberschuss

auf 22.784 Euro für 2026 und 7.384 Euro für 2027

im Finanzhaushalt:

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

auf 1.483 Euro für 2026 und 11.146 Euro für 2027

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

auf 90.000 Euro für 2026 und 0 Euro für 2027

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten

auf 137.000 Euro für 2026 und 14.000 Euro für 2027

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf -47.000 Euro für 2026 und -14.000 Euro für 2027

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf 45.517 Euro für 2026 und 2.854 Euro für 2027

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für beide Haushaltsjahre sowohl für die zinslosen Kredite als auch die verzinsten Kredite auf 0 Euro festgesetzt, ebenso der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (VG) wird festgesetzt auf 22.330 Euro für 2026 und 44.650 Euro für 2027.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A verbleibt bei 400 Prozent, für die Grundsteuer B bei 465 Prozent und für die Gewerbesteuer bei 400 Prozent. Der Hebesatz für die Hundesteuer wurde leicht erhöht, für den ersten Hund auf 100 Euro, den zweiten Hund auf 150 Euro, den dritten Hund auf 200 Euro, den ersten gefährlichen Hund auf 800 Euro, den zweiten gefährlichen Hund auf 1.200 Euro und den dritten gefährlichen Hund auf 2.000 Euro.

Da in beiden Haushaltsjahren mit einer freien Finanzspitze zu rechnen ist, sieht Klee keine Probleme bei der Prüfung des Doppelhaushaltes durch die Kommunalaufsicht.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Gemeinde Manubach

Der Rat beschloss einstimmig (7/0/0) eine Überarbeitung und Neuauflage der aus dem Jahr 2013 stammenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. In der Satzung ist vorgesehen, dass Eigentümer selbst bei kleineren baulichen Veränderungen nicht nur die Zustimmung der Ortsgemeinde benötigen, sondern auch einen Bauantrag stellen müssen, beispielsweise bei einer neuen Dacheindeckung oder einem neuen Pflaster. Rat und Verwaltung vertreten die Auffassung, dass diese strengen Vorgaben nicht bürgerfreundlich sind. Daher sollen die entsprechenden Paragrafen der Satzung dahingehen abgeändert werden, dass künftig bei kleinen baulichen Veränderungen nur noch die Zustimmung der Ortsgemeinde nötig ist und kein Bauantrag mehr gestellt werden muss. Beigeordneter Philipp wird die Satzung entsprechend überarbeiten und der Bauabteilung der VG zur Prüfung vorlegen. Auf der nächsten Ratssitzung soll die geänderte Satzung dann beschlossen und anschließend im Mitteilungsblatt der VG veröffentlicht werden.

Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege

Einstimmig (7/0/0) beschloss der Rat, eine Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege zu erlassen. Als Muster dient die kürzlich von der Nachbargemeinde Oberdiebach verabschiedete Satzung, die auf die Gemeinde Manubach angepasst und nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der VG wirksam wird.

Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“

Der Rat beschloss einstimmig (7/0/0) seine Zustimmung für die im Betreff genannte Änderung des Flächennutzungsplans der VG Rhein-Nahe.

Einwohnerfragestunde

Aus den Reihen der Einwohner wurde angeregt, die Gemeinde möge…

… 2026 nach mehrjähriger Pause wieder einen Seniorennachmittag veranstalten,

… einen Werkzeugrollwagen für den Bauhof anschaffen,

… den schadhaften Putz im Treppenhaus des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) erneuern,

… den neuen Defibrillator am DGH der Öffentlichkeit vorstellen.

Mitteilungen und Verschiedenes

Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass die Umlagen, die die Ortsgemeinde 2025 zu zahlen hat, mittlerweile festgesetzt sind. Die Kreisumlage beträgt 125.000 Euro, die VG-Umlage 131.900 Euro.

VG-Bürgermeister Seemann teilte mit, dass sich die Ortsgemeinde Manubach nun doch wieder Hoffnung auf die Aufnahme von Windkraftflächen im regionalen Raumordnungsverfahren machen darf. Die bisher von der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe angeführten Gründe, die Fläche 29 A auf Manubacher Gemarkung als potenzielle Windkraftfläche zu streichen, seien nichtig, davon habe man mittlerweile

auch die Planungsgemeinschaft überzeugen können. Seemann ist daher guter Dinge, dass auf ihrer nächsten Sitzung der Planungsgemeinschaft am 4. Februar positiv über eine Wiederaufnahme der Manubacher Windkraftfläche entscheiden wird.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Ortsbürgermeister informierte, dass der Rat im nichtöffentlichen Teil einer Nachtragsvereinbarung und einem Vertrag zugestimmt hat.