über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz-,
Petitions- und Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde
Trechtingshausen am Dienstag, den 28.04.2026, 18:00 Uhr, im
Sitzungssaal 1 im Rathaus
Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Beschluss:
| 1. | Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO, die Wahl der:des Vorsitzenden offen durchzuführen. |
| 2. | Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder zur:zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Trechtingshausen. |
Begründung:
Gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 GemO soll der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Dieser Ausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, den vom Bürgermeister vorgelegten Jahresabschluss vor der abschließenden Prüfung durch den Gemeinderat zu prüfen.
Wahlmodus und Verfahren:
Abweichend von der allgemeinen Regelung des § 46 GemO wählt der Ausschuss selbst eine:n Vorsitzende:n aus der Mitte der Ratsmitglieder.
Nach den allgemeinen Bestimmungen für Wahlen gemäß § 40 GemO erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich geheim.
Gemäß § 40 Abs. 5 GemO kann der Ausschuss jedoch beschließen, dass offen abgestimmt wird. Punkt 1 des Beschlussvorschlags sieht diesen Beschluss zur offenen Wahl vor, um das Verfahren transparent und effizient zu gestalten.
Stimmrecht und Auskunftspflicht:
Der Bürgermeister hat beim Rechnungsprüfungsverfahren kein Stimmrecht. Er ist jedoch berechtigt und verpflichtet, dem Ausschuss während des Verfahrens Auskünfte zu erteilen.
Diese Regelungen gelten ebenso für Beigeordnete, sofern sie einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder die Vertretung im Prüfungszeitraum innehatten.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO) |
| 2. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO) |
| 3. | Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO) |
Begründung:
Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Trechtingshausen zum 31.12.2022 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab ein detailliertes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, dass die Grundlage für die Feststellung und Entlastung bildet.
1. Ertragslage: Reduzierung des Jahresfehlbetrags
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 25.462,56 € ab. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung dar, die von einem Fehlbetrag in Höhe von ca. 183.000 € ausging.
| • | Wesentliche Ertragsfaktoren: Hauptverantwortlich für die Verbesserung um rund 210.000 € waren höhere Erträge bei der Gewerbesteuer (+53 T€) und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+53 T€) sowie deutlich gestiegene Holzerlöse im Forstbereich (+104 T€). |
| Außerdem waren Landeszuweisungen höher als geplant (+461 T€) |
| • | Aufwandseinsparungen konnten nur beim Personal verzeichnet werden (-41 T€). Zudem fielen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 505 T€ höher aus als geplant. |
Hauptgrund hierfür war die Umbuchung von nicht-aktivierungsfähigen Kosten für den Bau einer Be- und Entlüftungsanlage der Rhein-Burgen-Halle vom Investitionshaushalt in den Unterhaltungsaufwand. Durch die Verbuchung als Aufwand stiegen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO). |
| 2. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). |
| 3. | Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten wird Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO). |
Begründung:
Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Trechtingshausen zum 31.12.2023 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab ein detailliertes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage, dass die Grundlage für die Feststellung und Entlastung bildet.
| 1. Ertragslage: Ergebnisverbesserung | |
| Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 85.363,67 € ab. Dies stellt eine Ergebnisverbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung dar, die lediglich von einem Jahresüberschuss in Höhe von ca. 46 T€ ausging. | |
| • | Ertragsfaktoren: Hauptverantwortlich für die Verbesserung waren leicht höhere Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+24 T€); zudem führte eine Rechtsänderung zur kompletten Auflösung der Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten, was Einmaleffekte von rund 62 T€ generierte. |
| • | Aufwandseinsparungen: Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fielen um 98 T€ niedriger aus als geplant, primär aufgrund nicht durchgeführter Straßenunterhaltungsmaßnahmen (-98 T€). |
| 2. Vermögenslage: Erhöhung der Eigenkapitalquote | |
| Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beläuft sich auf 8.868.238,99 €. | |
| • | Eigenkapital: Durch den Jahresüberschuss erhöhte sich das Eigenkapital auf 4.556.328,84 €. Die Eigenkapitalquote stieg damit von 50,8 % auf 51,4 % an. |
| • | Anlagevermögen: Das Anlagevermögen bildet mit 95,6 % (Vorjahr 95,1 %) weiterhin den Schwerpunkt der Bilanz. |
| • | Abnutzungsgrad: Der Anlagenabnutzungsgrad stieg leicht auf 47,2 % (Vorjahr 46,6 %), was darauf hinweist, dass es beim Anlagevermögen in nächster Zeit noch keinen großen Erneuerungsbedarf geben wird. |
| 3. Finanzlage: Anstieg der Liquidität und weitere Entschuldung | |
| Die Finanzlage hat sich im Berichtsjahr erneut positiv entwickelt: | |
| • | Finanzmittelüberschuss: In der Finanzrechnung wurde ein Fehlbetrag von -124.619,59 € erzielt, während die Planung noch von einem Fehlbetrag (-277 T€) ausging. |
| • | Liquidität: Die Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse (liquide Mittel) stiegen um 45.821,04 € auf insgesamt 165.827,89 € an. |
| • | Verschuldung: Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten stiegen trotz planmäßiger Tilgungen in Höhe von 45.351,45 € auf 895.570,48 T€. Grund hierfür war die Neuaufnahme eines Investitionskredites im Jahr 2023 in Höhe von 124.150 EUR. |
Zusammenfassende Beurteilung
Der Haushaltsausgleich gemäß § 18 GemHVO wurde zwar in der Ergebnis-, nicht aber in der Finanzrechnung erreicht. Da die Haushaltswirtschaft im Jahr 2023 geordnet verlief und die Aufsichtsbehörde keine Beanstandungen geltend machte, wird die Feststellung des Abschlusses und die Entlastung der Verantwortlichen empfohlen.