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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 21/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des

Rechnungsprüfungsausschussder Ortsgemeinde Oberdiebach in der Alt Schul in Oberdiebach am 24.04.2024 um 19.30 Uhr

Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2020 und 2021

Der Vorsitzende verwies auf die in nichtöffentlicher Sitzung vorgenommene Prüfung der Jahresabschlüsse und informierte, dass diese keine Beanstandungen ergeben habe.

Der Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2020

in der Bilanz

  • mit einer Bilanzsumme von 7.419.896,63 Euro
  • mit einem Eigenkapital von 2.054.830,54 Euro
  • davon Jahresergebnis./. 116.119,81 Euro

in der Ergebnisrechnung

  • mit einem Jahresergebnis (E23) von./. 116.119,81 Euro

in der Finanzrechnung

  • mit einem Jahresergebnis (F34) von./. 73.304,44 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Ortsgemeinderat soll zudem empfohlen werden, dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Der Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2021

in der Bilanz

  • mit einer Bilanzsumme von 7.109.783,81 Euro
  • mit einem Eigenkapital von 2.140.300,31 Euro
  • davon Jahresergebnis 85.469,77 Euro

in der Ergebnisrechnung

  • mit einem Jahresergebnis (E23) von 85.469,77 Euro

in der Finanzrechnung

  • mit einem Jahresergebnis (F34) von 183.186,84 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Ortsgemeinderat soll zudem empfohlen werden, dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.