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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 21/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim vom 22.04.2024 um 19.30 Uhr

Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2020 und 2021

Jahresabschluss 2020

Der Vorsitzende verwies auf die in nichtöffentlicher Sitzung vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses 2020 und informierte, dass für das Jahr 2020 eine Korrektur der Liste der Ratsmitglieder im Jahresabschluss erforderlich sei, ansonsten sich aber keine Beanstandungen ergeben haben.

Der Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2020

in der Bilanz

- mit einer Bilanzsumme von  —  19.662.890,31 Euro

- mit einem Eigenkapital von  —  9.417.260,13 Euro

- davon Jahresergebnis  —  108.971,20 Euro

in der Ergebnisrechnung

- mit einem Jahresergebnis (E23) von  —  108.971,20 Euro

in der Finanzrechnung

- mit einem Jahresergebnis (F34) von  —  354.827,89 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Ortsgemeinderat soll zudem empfohlen werden, dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.

Jahresabschluss 2021

Der Vorsitzende verwies auf die in nichtöffentlicher Sitzung vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und informierte, dass für das Jahr 2021 sowohl eine Korrektur der Liste der Ratsmitglieder im Jahresabschluss erforderlich sei, als auch die Restnutzungsdauer des Domänengebäudes anlässlich des Kindergartenneubaues einer Anpassung bedarf, ansonsten sich aber keine Beanstandungen ergeben haben.

Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Anpassung der Restnutzungsdauer des Domänengebäudes können die gegenwärtigen (noch nicht angepassten Bilanzwerte) für den Jahresabschluss festgestellt werden. Durch den zusätzlichen Aufwand der höheren Abschreibung wird sich das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung reduzieren mit der Folge, dass sowohl das Anlagevermögen, Eigenkapital als auch die Bilanzsumme geringer ausfallen werden. Vorläufige grobe Berechnungen gehen von einer Veränderung der nachstehenden Bilanzwerte von ca. 90.000 Euro aus. Die Finanzrechnung ist von dieser zahlungsneutralen Veränderung nicht betroffen.

Der Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2021

in der Bilanz

- mit einer Bilanzsumme von  —  19.523.421,53 Euro

- mit einem Eigenkapital von  —  9.619.744,48 Euro

- davon Jahresergebnis  —  207.514,35 Euro

in der Ergebnisrechnung

- mit einem Jahresergebnis (E23) von  —  207.514,35 Euro

in der Finanzrechnung

- mit einem Jahresergebnis (F34) von  —  498.493,89 Euro

festzustellen. Die Änderung der Restnutzungsdauer und die sich daraus ergebene höhere Abschreibung sind in diesen Werten noch nicht berücksichtigt.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Ortsgemeinderat soll zudem empfohlen werden, dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Verschiedenes

Herr Ortsbürgermeister Dietz informierte über die erfolgte Haushaltsgenehmigung 2024.