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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 21/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Bacharach am Donnerstag, 18.04.2024 um 19.30 Uhr, im Ratssaal in Bacharach.

I. Öffentlicher Teil

Mitteilungen

- Es wird noch einmal auf die Sperrung des Bahnübergangs zwischen dem 08.04. und 07.06.2024 wegen anstehender Baumaßnahmen (Erneuerung der Trinkwasserleitung) durch den Zweckverband RheinHunsrück Wasser hingewiesen.

- Der Gemeinde- und Städtebund RLP hat die Bitte des Bundespräsidenten zum Thema „75 Jahre Grundgesetz als Zeichen für die freiheitliche Demokratie und gegen politischen Extremismus“ weitergeleitet. Er hat darum gebeten, am 23. Mai 2024 in möglichst vielen Kommunen an das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren mit entsprechenden Veranstaltungen zu erinnern.

- Zur Baumaßnahme Teilerneuerung der Trinkwasserleitung am Friedhof hat auf Nachfrage die ausführende Firma mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen voraussichtlich bis Mitte/Ende Mai 2024 abgeschlossen sein sollen. Es hätte durch unerwartete Ereignisse, darunter auch mehrere Krankheitsausfälle, zu einer Verlängerung der Bauzeit geführt.

- Die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Verwaltung des Hospitalfonds Bacharach hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 über die Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 und 31.12.2022 beraten. Die Ergebnisse liegen vor.

- Es wird informiert, dass im Laufe des Jahres die Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG mit der UrStrom eG, Mainz, fusionieren wird. Die Fusionierung hat für die Stadt Bacharach keine Auswirkungen.

- Der Baubeginn für den Ausbau der Spurgasse war für die 20. KW 2024, und die Baufertigstellung für die 28. KW 2024 geplant. Da jedoch kein wirtschaftliches Angebot für die Bauarbeiten eingegangen ist, muss die Baumaßnahme verschoben werden. Es ist weiterhin vorgesehen die Spurgasse noch in diesem Jahr auszubauen. Über den Zeitpunkt des Ausbaus wird rechtzeitig informiert.

- Beim Energieforum am 22.03.2024 wurde über die Themen kommunale Wärmeplanung sowie Gebäudeenergiegesetz gesprochen. Des Weiteren wurde über das Thema, Heizen mit erneuerbaren Energien gesprochen, und wie die Mitbürger in Bacharach das Thema aufgreifen können.

Hierzu wurde jetzt in Bacharach, in der Denkmalzone und zugleich Sanierungsgebiet eine Photovoltaikanlage beantragt, die in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und einer Stellungnahme der GSW seitens der Kreisverwaltung genehmigt wurde. Es ist also durchaus möglich in der Stadt Bacharach direkt, mit kleinen Auflagen die keine großen kostentechnischen Auswirkungen haben, eine PV-Anlage auf Gebäuden zu installieren.

- Philipp Rahn teilt mit, dass er bei der kommenden Wahl nicht erneut zum Bürgermeister der Stadt Bacharach kandidieren wird.

- Die Meisterkonzertreihe 2023/24 ist abgeschlossen. Die letzte Spielzeit konnte mit durchschnittlich 47 Besuchern registriert werden, dies ist eine Steigerung zu den Vorjahren. Die Konzertreihe 2024/25 ist in der Planung.

- BaKaLoNi, Die Schlenderweinprobe in Bacharach am 14.04.2024 war ein voller Erfolg.

- „wein date mittelrhein“, das 5. Wein date findet am 01. Juni 2024 von 11 bis 18 Uhr in Bacharach statt.

- Vom 03.08. bis 31.08.2024 findet eine Kunstausstellung in der Mittelrheinhalle in Bacharach statt. Der Eintritt ist kostenfrei.

- Urbane Lücken, das erste Dialogforum zur BUGA 2029 mit dem Thema „Leerstand“ wurde am 17.04.2024 in Bacharach in der Mittelrheinhalle behandelt.

Information zum Sachstand bzgl. des FNP und LEP in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich der VG Rhein-Nahe

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Kirsch/ Sachgebietsleiter Fachbereich 3; Bauen VGRN eingeladen, der mit einer kurzen Chronologie zum Thema Windenergieanlagen berichtet. Anhand von Lageplänen werden Möglichkeiten für erneuerbare Energien im Bereich der VG Rhein-Nahe aufgezeigt. Flächen im Raumordnungsplan werden dargestellt und die Möglichkeiten für Bacharach erörtert.

Über die Errichtung von PV-Anlagen im Gebiet des Welterbes kann keine Prognose abgegeben werden. Derzeit besteht keine Chance, dass PV-Anlagen in diesem Gebiet zugelassen werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

Es wird mitgeteilt, dass Spenden eingegangen sind:

Spenden ab einer Höhe über 100,00 EUR müssen vom Stadtrat angenommen werden:

- Dieter und Inge Stiehl,

Geldspende für Initiative Zukunftsfähiges Steeg über  —  270,00 EUR

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme dieser Spende.

- Aurelija Bernataviciene

Alt Schul Medenscheid über  —  150,00 EUR

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme dieser Spende.

- Hella Flatter

Pflanzblumen für Initiative Zukunftsfähiges Steeg über  —  20,00 EUR

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2020 und 2021

a) Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021

b) Feststellung des Jahresabschlusses 2020

c) Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 2020

d) Entlastung 2020

e) Feststellung des Jahresabschlusses 2021

f) Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 2021

g) Entlastung 2021

Grundsätzlich übernimmt das älteste Ratsmitglied für die Beschlussfassung den Vorsitz. Da Stadtbürgermeister Rahn jedoch im Zeitraum noch nicht im Amt war, bleibt der Vorsitz beim Stadtbürgermeister.

Der 1. Beigeordneter der Stadt Bacharach Gunter Pilger, der 2. Beigeordnete Rainald Kauer sowie die 3. Beigeordnete Christel Eichner rücken vom Beratungstisch ab und nehmen an den Abstimmungen nicht teil.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, ist Ratsmitglied Nicole Scherb-Yilmaz. Der Ausschuss war Beschlussfähig.

Frau Scherb-Yilmaz wird das Wort erteilt:

Es wird berichtet, dass alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt worden waren. Die Anordnungen und Rechnungsbelege lagen in digitaler Form vor.

Die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 wurden von Herrn Claßmann vorgestellt und mit dem Rechnungsprüfungsausschuss nacheinander stichprobenartig geprüft. Fragen wurden von Herrn Claßmann ausführlich beantwortet. Es gab keine Beanstandungen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Stadtrat folgendes zu empfehlen:

- die geprüften Jahresabschlüsse 2020 und 2021 festzustellen

- die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

- die Entlastung des Stadtbürgermeisters und dessen Beigeordneten, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den VG-Bürgermeister vertreten haben, zu erteilen.

Die festgestellten Ergebnisse der Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 wurden detailliert mit Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Bacharach im Mitteilungsblatt Nr. 16 der VG Rhein-Nahe am 17.04.2024 veröffentlicht.

Für die Abstimmung erteilt die Vorsitzende des Rechnungsprüfungs-ausschusses Nicole Scherb-Yilmaz wieder das Wort dem Vorsitzenden der Stadt Bacharach Philipp Rahn.

- Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020.

- Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 2020 sofern bisher keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

- Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Entlastung des Stadtbürgermeisters und dessen Beigeordneten, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den VG-Bürgermeister vertreten haben, zu erteilen.

- Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021.

- Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 2021 sofern bisher keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

- Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Entlastung des Stadtbürgermeisters und dessen Beigeordneten, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den VG-Bürgermeister vertreten haben, zu erteilen.

Bekanntgabe eines Eilbeschlusses

Im Wege der Eilentscheidung (S 48 GemO) wurde am 08.04.2024 beschlossen, das Einvernehmen zu folgendem Vertrag zu erteilen.

Zustimmung zum Vertrag „Windpark Perscheid Ost: Kommunale Teilhabe nach 56 EEG 2023". Gem. vorliegendem Vertrag inkl. Anschrieben der Fa. BayWa r.e. war der Vertragsentwurf innerhalb 14 Tage nach Erhalt, unterzeichnet dem Absender zurückzusenden. Da die nächste Sitzung des Stadtrates am 18.04.2024 stattfindet, und somit nach der vorgegebenen Abgabefrist, wurde das Einvernehmen zum vorliegenden Vertrag wird per Eilbeschluss erteilt.

Im Vertag ging es um die Beteiligung an den Gewinnen die aus dem Windpark Perscheid realisiert werden; eine Flächenbezogene Beteiligung der Gemeinden die an dieses Windrad angrenzen. Es wird für die Stadt Bacharach mit einem Betrag in Höhe von ca. 2.000, -- EUR pro Jahr gerechnet.

Beratung und Beschlussfassung bzgl. einer Geschwindigkeits-regelung in Henschhausen

Der Ortsbeirat hatte den Antrag gestellt eine Tempo 30 Zone in Henschhausen einzurichten und die Vorfahrtsregelungen anzupassen. Ein Ortstermin hat stattgefunden.

Es erfolgt eine ausführliche Beratung über verkehrsberuhigte Zonen und Vorfahrtsregelungen in Bacharach und im Allgemeinen. Es wird vorgeschlagen in der heutigen Sitzung keinen Beschluss zu fassen.

Sachstand BUGA 2029

- Rainald Kauer berichtet vom Vergabegespräch zwischen der BUGA gGmbH und den Architekten, die den Auftrag für die Flächen in Bacharach erhalten haben.

- Die rechtliche Prüfung zum Überlassungsvertrag von Flächen für die BUGA 2029 ist noch nicht abgeschlossen. Vor Herbst bzw. Ende des Jahres 2024 ist nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.

- Aus dem Rat wird angeregt, die Parkplatzregelung für die Stadt Bacharach während der BUGA 2029 zu thematisieren, dies sollte auch im Überlassungsvertrag geregelt werden.

II. Öffentlicher Teil:

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Vorratsbeschluss zu einer Vertragsangelegenheit gefasst.