Förderung von Kleinstprojekten im Ehrenamt in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Wer kann den Antrag stellen?
Alle Vereine, Organisationen aus dem Bereich Ehrenamt, Sport, Heimat und Kultur, die bei Herstellung und Anschaffung von Gegenständen sowie der Umsetzung von sonstigen Projekten finanzielle Unterstützung brauchen.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist schriftlich (per Post oder E-Mail) bei der VG Rhein-Nahe zu beantragen (weitere Details und das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Homepage – www.vgrn.de/Wir-leben-Ehrenamt).
Bei Förderungszusage erhalten Sie einen Bescheid der VG Rhein-Nahe.
Wieviel Förderung kann gezahlt werden?
Es können max. 2.000 Euro bezuschusst werden. Je nach veranschlagten Kosten kann der Betrag entsprechend reduziert werden.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Nach Umsetzung der Maßnahme muss der schriftliche Nachweis an die VG Rhein-Nahe gesandt werden. Danach wird die Zuwendung ausgezahlt.
Wo finde ich alle Unterlagen?
Die gesamten Unterlagen – Förderrichtlinien/Antragsformular/Verwendungsnachweis finden sie auf unserer Homepage – www.vgrn.de/Wir-leben-Ehrenamt
Haben Sie noch Fragen?
Gerne an ehrenamt@vgrn.de oder telefonisch Carolin Orth, 06721/304-238.