über die öffentlich/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Münster-Sarmsheim der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim am Dienstag, den 13.05.2025, 19:30 Uhr, im Kultur- und Gemeindezentrum Münster-Sarmsheim
Bericht des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Dietz informiert den Rat darüber, dass die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die vom Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 8. April beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 geprüft und genehmigt hat. Darin ist der Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 2.410.779 Euro (statt vormals 2.384.562 Euro) und der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse in Höhe von 801.176 Euro (statt vormals 800.000 Euro) festgesetzt.
Strombezug;
Teilnahme an der Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 6. Bündelausschreibung Strom ab 01.01.2026 - 31.12.2028
Die derzeit für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, die Stadt Bacharach und die Ortsgemeinden der VG bestehenden Stromlieferverträge haben Bestand bis zum 31.12.2025. Dies bedeutet, dass eine Ausschreibung dieser Leistungen so rechtzeitig erfolgen muss, dass ein weiterer Strombezug ab dem 01.01.2026 gewährleistet ist.
Einstimmig beschloss der Rat folgende fünf Punkte der Beschlussvorlage der VG-Verwaltung:
1. Der Rat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen.
3. Der Rat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom, an denen die Verwaltung teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim vorzunehmen.
4. Die Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
5. Die Ausschreibung soll nachfolgender Maßgabe erfolgen: Ökostrom mit 33 Prozent Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis).
Auftragsvergaben
Der Ortsbürgermeister informierte den Rat über ein Angebot des Planungsbüros mplan für die Ingenieurleistungen und die Kostenschätzung für den Einbau von Lüftungsanlagen in der Gemeindehalle. Die vom Planungsbüro ermittelten Gesamtkosten für die Anlagen für Erd- und Untergeschoss liegen bei 246.330 Euro brutto, die Ingenieurkosten bei 46.410 Euro brutto. Aus der KIPKI-Förderung (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) wurde der Ortsgemeinde ein Betrag von 44.000 Euro für diese Maßnahme bewilligt. Im Rat wurde kontrovers über das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Lüftungsanlage diskutiert. Ratsmitglied Herbert Mehlig vertrat die Auffassung, dass sich die Ortsgemeinde mit Blick auf den Haushalt und den Kita-Neubau eine solch hohe Investition derzeit nicht leisten könne. Der Rat folgte dieser Auffassung und stimmte mit 11 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen dagegen, die Maßnahme durchzuführen.
Verschiedenes
Der Ortsbürgermeister teilte dem Rat mit, dass die Gemeinde für 1.500 Euro in der Nähe der Bahnlinie ein 157 Quadratmeter großes Gartengrundstück erworben hat, auf dem öffentlicher Parkraum geschaffen werden sollen.
Auf der Ratssitzung am 15. April hatte der Rat entschieden, bei einem Bauvorhaben in der Teichstraße (Umbau zu einem Drei-Familien-Haus), bei dem der Bauherr die Anzahl der erforderlichen Parkplätze nicht erfüllen kann, die Ablösesatzung (sofern diese noch gültig ist) anzuwenden und einen finanziellen Ausgleich zu erheben. Laut Ortsbürgermeister Dietz ist die Ablösesatzung nach wie vor gültig. Sie sieht einen Ausgleich von je 3750 Euro pro nicht vorgehaltenem Parkplatz vor. Bei dem Bauvorhaben in der Teichstraße kann der Bauherr nur drei der fünf erforderlichen Stellplätze vorweisen, so dass die Ortsgemeinde eine Ablösegebühr von 7500 Euro erheben kann. Der Rat erneuerte angesichts dieser neuen Informationen einstimmig seinen Beschluss, die Ablösesatzung anzuwenden.
Der Ortsbürgermeister wies darauf hin, dass in drei Jahren die Doppelgemeinde Münster-Sarmsheim ihr 100-jähriges Bestehen feiern kann. Er bat die Ratsmitglieder, in den Fraktionen Ideen zu sammeln, wie man dieses Jubiläum gebührend feiern könnte.
Ratsmitglied Ursula Hennemann regte die Anschaffung eines Defibrillators für das Sportlerheim des SV Münster-Sarmsheim an. Anlass für diesen Vorschlag war ein medizinischer Notfall, der sich kürzlich bei einem Fußballspiel ereignet hat und bei dem ein Mann reanimiert werden musste. Auch andere Standorte innerhalb der Ortsgemeinde (zum Beispiel der Lindenplatz und das Feuerwehrhaus) sollen für die Installation eines Defibrillators geprüft werden.