Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegt ab Donnerstag, 21.05.2026 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat Bacharach während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Zimmer 304, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.