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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 22/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

am 11. Mai 2023 um 19.00 Uhr in der „Alten Schule“ Genheim

Mitteilungen:

Der Vorsitzende teilte Folgendes mit:

Z.Zt. wird die Außenfassade der „Alten Schule“, - hauptsächlich der Sockel – der durch Witterungseinflüsse, besonders durch Streumittel im Winter stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, durch eine ortsansässige Firma wieder in Ordnung gebracht.

Thema Ortsbeleuchtung: Von der Fa. Elektro-Jung, Waldalgesheim liegt eine feste Zusage vor, dass am Mittwoch kommender Woche, also am 17. Mai 2023, endlich ein neuer Dämmerungsschalter an der „Alten Schule“ angebracht wird und somit die Ortsbeleuchtung wieder ordnungsgemäß funktioniert.

Ebenso wird an diesem Tage auch der Defibrillator neben dem Gewölbekellereingang installiert. Hierzu ist ein separater Stromanschluss erforderlich.

Weiterhin wies er auf bevorstehende Veranstaltungen rund um den Dorfplatz hin:

Neu: An folgenden Terminen: jeweils donnerstags ab 17.oo Uhr am 01. Juni, 06. Juli und am 07. September dieses Jahres findet eine sog. “After Work Party“ in Genheim auf dem Schulplatz unter der Linde statt. Veranstalter ist das Stammtischteam „Hauptsach Fort“.

Theaterwochenende mit den „Winzerkindern“ am Fr. 28.07., Sa. 29.07. und am So. 30.07.2023 auf der Freilichtbühne am Dorfplatz.

Weinfest in diesem Jahr von Freitag, 18. bis Montag 21. August.

Gewerbegebiet Hüttenloch, Gemarkung Genheim

Sachstand

Ortsvorsteher Franz Josef Eckes erteilte dem 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Gerhard Huber das Wort.

Dieser berichtete, dass für die Ansiedlung der Gewerbefläche im Vorfeld ein Zielabweichungsverfahren erforderlich war. Hierzu erging ein positiver Bescheid der SGD Süd Neustadt vom 20.03.2021. Diese Gewerbefläche liegt am südlichen Ortsrand von Waldalgesheim an der Kreisstraße K 30 in Richtung des Ortsteiles Genheim. Es handelt sich um eine 2,88 ha große Fläche in der Gemarkung Genheim. Dort soll der kommunale Bauhof, ggf. eine Station der Malteser sowie ca. 8-10 weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Diese werden ca.1000- 1500 m² je nach Zuschnitt erhalten. Weiterhin wies er noch darauf hin, dass bereits im Vorfeld der Dorfentwicklungsausschuss und der Gemeinderat von Waldalgesheim mehrere Standorte für die Ansiedlung einer Gewerbefläche begutachtete haben und im Ergebnis auf den Standort Hüttenloch sich festgelegt hatten. Danach war für diese Gewerbeansiedlung dieses Zielabweichungsverfahren erforderlich. Bei einer negativen Bescheidung wäre eine Ansiedlung nicht möglich gewesen.

Bescheid Zielabweichungsverfahren „ZAV“ SGD Süd vom 20.03.2023.

Herr Assion vom Büro Stadt-Land-Plus erläuterte, dass im ZAV folgende Auflagen zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen der Gewerbefläche gemacht wurden.

a) Biotopvernetzung in der Abbildung der Seiten 13- 15 gemäß Bescheid sind sicherzustellen.

b) Im Zuge der Bauleitplanung ist die Freihaltung der Kompensationsflächen von Bebauung sicherzustellen. Im Flächennutzungsplan sind die Ausgleichsflächen für Entwicklungsmaßnahmen dazustellen. Im Bebauungsplan sind die konkreten Entwicklungsmaßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festzusetzen.

c) Zur Bestimmung der geeigneten Kompensationsflächen zur funktionalen Verbesserung des Biotopverbundes ist ein naturschutzfachlicher Beitrag zu erstellen.

d) Die Kompensationsflächen sind frühzeitig mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzustimmen.

Empfehlung für die Auftragsvergabe Lärmgutachten.

Hier wurde dem Ortsbeirat ein Angebot des schalltechnischen Büros Pies zur Entscheidung übergeben. Das Gutachten beläuft sich auf 6.550 € zuzüglich MwSt.

Ortsvorsteher Eckes stellte die beiden Punkte zur Abstimmung.

Ergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober dem Banzweg“ in der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Ortsteil Genheim, gemäß § 13 b BauGB zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes.

Beratung und Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung über die im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 13 Abs.2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Der 1. Beigeordnete Gerhard Huber übernahm die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt mit der Wahrnehmung seines Stimmrechtes zu den einzelnen Punkten. Er stellte fest, dass dem Ortsbeirat die Unterlagen vom Büro Stadt-Land-Plus zur Entscheidung übersandt wurden.

Danach erteilte er Herrn Assion von dem Büro Stadt-Land-Plus das Wort zu den enigegangenen Stellungnahmen.

I. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Täger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bauen und Umwelt, FB Bauen, Schreiben vom 06.03.2023

Abwägung: Aufgrund des geplanten Flächentausches erhebt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen keine Bedenken gegenüber der Entwicklung des Baugebietes und stimmt der Wohnbaufläche „Ober dem Banzweg“ aus landesplanerischer Sicht zu.

Aufgrund des geplanten Flächentausches (0,61 ha, Fläche Nr. 82, werden nachträglich bei Änderung des Flächennutzungsplanes herausgenommen) kann der Wohnbaufläche Ober dem Banzweg aus landesplanerischer Sicht zugestimmt werden.

Abwägung:

Aufgrund des geplantes Flächentausches erhebt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen keine Bedenken gegenüber der Entwicklung des Baugebietes. Sie stimmt der Wohnbaufläche Ober dem Banzweg aus landesplanerischer Sicht zu.

Kein Beschluss erforderlich.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Naturschutzbehörde

Die Verfahrenswahl nach § 13b BauGB wird bedauert, ein Wechsel in das Regelverfahren würde sehr begrüßt. Es wird angemerkt, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 LStrG fehlt.

Abwägung:

Die Vorprüfung gemäß § 3 (1) des LUVPG für den Bau von öffentlichen Straßen gem. Anlage 1 Nr.3, 5 wurde durchgeführt. Ergebnis der Prüfung ist, dass erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter, deren Komponenten oder auf ökologischen Funktionen im Sinne des UVPG durch das Straßenbauvorhaben nicht zu erwarten sind und eine UVP-Pflicht aufgrund des Vorhabens aus fachlicher Sicht nicht begründet wird. Die Prüfung wird nachgereicht.

Beschlussvorschlag:

Die allgemeine Vorprüfung wird nachgereicht.

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Es wird angemerkt, dass der Fachbeitrag Artenschutz fehlt.

Im März des Jahres 2021 wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung bestimmter landespflegerischer Maßnahmen mit den Vorgaben des europäischen Artenschutzes verträglich ist. Zum Teil wurden die im Artenschutzbeitrag vorgeschlagenen Maßnahmen in die Hinweise zu den textlichen Festsetzungen aufgenommen. Es fehlt jedoch noch ein Hinweis zur verbindlichen Anbringung von 6 Nistkästen für Höhlenbrüter an geeigneten Stellen im – oder in der Nähe des Plangebietes.

Beschlussvorschlag:

Die artenschutzrechtliche Vorprüfung wird nachgereicht. Ein Hinweis zur verbindlichen Anbringung von Nistkästen wird in die Hinweise zu den textlichen Festsetzungen aufgenommen.

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Wasserbehörde.

Seitens der Unteren Wasserbehörde wird auf folgenden hingewiesen, bezüglich des geplanten kalten Nahwärmenetzes finden sich in den Planunterlagen keine näheren Informationen z.B. zur geplanten Wärmeentzugsleistung, geschätzte Anzahl der Bohrungen, etc. Desweiteren sin die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergbau RLP vom 31.03.2022 zu beachten.

Kein Beschluss erforderlich.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Brandschutz

Gegen den Bauleitplan bestehen aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken.

Kein Beschluss erforderlich.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Jugendamt

Sicherstellung der Deckung von Rechts- und Betreuungsansprüchen im Sinne des Kindertagesstättengesetzes.

Kein Beschluss erforderlich.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Landesstraßengesetz (Bau von öffentlichen Straßen)

Die Vorprüfung gem. § 3 (1) LUVPG mit dem Bau der öffentlichen Straßen hat nicht vorgelegen. Diese wird nachgereicht.

Kein Beschluss erforderlich.

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe–Hunsrück, 55469 Simmern

Aus landeskultureller und bodenordnerischer Sicht bestehen gegenüber der geplanten Planung der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Ortsteil Genheim, keine Bedenken.

Kein Beschluss erforderlich.

Landesbetrieb Mobilität Worms, 67547 Worms

Bis zur endgültigen Abstimmung werden Bedenken gegen die Planung erhoben.

Hinweis zur Anfahrtsichtweite und zur Höchstgeschwindigkeit

Detailplanung der Zufahrt ist mit dem LBM Worms abzustimmen.

Beleuchtung des Fußweges entlang der K 48 und Trennstreifen zur Fahrbahn werden angeregt. Die OD ist zu verlegen oder Vereinbarung zwischen Gemeinde und LBM wegen Baulast. Hinweis zu schalltechnischen Gutachten.

Abwägung:

Die Planung ist im Vorfeld mit dem LBM abzustimmen

Die Hinweise zu Anfahrtsichtweise und zu Höchstgeschwindigkeit werden zur Kenntnis genommen. Bei der bisherigen Planung wurde von einer Geschwindigkeit von 70 km/h und demzufolge einer Anfahrtsicht von 140 m ausgegangen.

Eine Abstimmung mit LBM hinsichtlich der Verlegung der OD und der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ist vorzunehmen.

Ebenso Detailplanung Zufahrt und Beleuchtung Fußweg.

Verlegung OD oder Vereinbarung mit der Gemeinde wegen Baulast und der Unterhaltung des Fußweges und der Beleuchtung.

Die Hinweise zum Schallschutz werden zur Kenntnis genommen. Eine weitere Veranlassung ist nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Abstimmung LBM Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze oder Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h

Detailplanung Zufahrt Abstimmung mit LBM

Details Baulast und Unterhaltung Fußweg Abstimmung mit LBM

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz,

Direktion Landesarchäologie

Bislang keine archäologische Funde innerhalb des Plangebietes, jedoch in der Umgebung. Empfehlung einer geomagnetischen Untersuchung.

Anzeigepflicht von Erdarbeiten 4 Wochen vor Baubeginn.

Abwägung

Da offenkundig keine Hinweise auf archäologische Funde vorliegen, soll auf eine vertiefende Untersuchung verzichtet werden. Ein entsprechender Beschluss seitens des Ortsgemeinderates wurde in der Sitzung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan bereits gefasst. Beginn der Erdarbeiten sind 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Die übrigen Vorgaben werden berücksichtigt.

Kein Beschluss erforderlich.

SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, 55116 Mainz

Grundwasserschutz/Trinkwasserversorgung

Wasserschutzgebiete: Planbereich liegt nicht in einem bestehenden oder geplanten Trinkwasserschutzgebiet. Grundwassernutzungsanlagen im Planbereich nicht bekannt. Regenerative Energie: Hinweis, dass im Vorfeld geklärt werden sollte, ob der vorgesehene Standort für die Errichtung eines Sondenfeldes aus geologischer Sicht geeignet ist und Hinweis auf das Einholen einer wasserwirtschaftlichen Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde bei Errichtung von Erdwärmesonden.

Abwägung

Die Hinweise zur Lage außerhalb eines WSGT, zu möglichen Grundwasserentnahmestellen im Plangebiet und zur Lage des geplanten Sondenfeldes werden zur Kenntnis genommen. Klärung, ob der Standort für ein Sondenfeld geeignet ist. Falls nicht müssen die Bauherrn individuelle Heizmöglichkeiten realisieren.Bezüglich der Dimensionierung des Nahwärmenetzes ist zu prüfen ob eine wasserrechtlicher Erlaubnis zu beantragen ist.

Die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes wird hierdurch nicht berührt.

Kein Beschluss erforderlich.

Abwasserbeseitigung

Schmutzwasser: Einleitpflicht des Schmutzwassers in die kommunale Kläranlage, Abklärung der Kläranlagenkapazität.

Niederschlagswasser: Hinweis der Erforderlichkeit einer wasserwirtschaftlichen Erlaubnis für die Einleitung in ein Fließgewässer. Technische Hinweise. Abstimmungsempfehlung mit der zuständigen Wasserbehörde.

Abwägung

Die Hinweise zur Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswasser werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

Bezüglich des Einzugsgebietes der Kläranlage wird auf die Stellungnahme Nr.6 der VG-Werke verwiesen.

Die Abstimmung der Entwässerungskonzeption mit den zuständigen Wasserbehörden ist bereits erfolgt.

Kein Beschluss erforderlich.

Bodenschutz

Hinweise auf Nichterfassung des Planbereiches im Boden-Informationssystem Rheinland-Pfalz, Bodenschutzkataster als bodenschutzrelevante Fläche.

Hinweis auf nicht nachvollziehbare Bewertung der Eingriffserheblichkeit bzgl. der Versiegelung von Böden.

Abwägung

Die Hinweise auf mögliche Bodenbelastungen bzw. Altablagerungen werden zur Kenntnis genommen.

Die Versiegelung von Bodenflächen führt regelmäßig zum Verlust sämtlicher Funktionen, die Böden im Natur- und Landschaftshaushalt ausüben (Substrat, Lebensraum, Wasserspeicher- und regulator, Schadstofffilter und -puffer, Archivfunktion). Daher sollte die Eingriffserheblichkeit als „hoch“ eingestuft werden. Weitere Folgen für die Planung ergeben sich nicht.

Beschlussvorschlag:

Die im Teil“ Umweltbelange“ der Begründung vorgenommene Eingriffsmöglichkeit bezüglich des Schutzgutes Boden wird in „hoch“ geändert.

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe, 55411 Bingen

Graben für Außengebietswasser bislang ohne Vorflut.

Abwägung

Der Graben, in den das Außengebietswasser eingeleitet wird, soll in einem Anschlussgraben, welcher nördlich des Baugebietes „Unter dem Banzweg“ verlaufen soll, bis zum Hahnenbach geführt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Graben zur Aufnahme des Außengebietswassers ist über einen Anschlussgraben nördlich des Baugebietes „Unter dem Banzweg“ bis zum Hahnenbach zu führen.

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Vorhandene Grabensysteme zur Ableitung des Straßenoberflächenwassers im Bereich der neu hinzu gekommenen Straßenfläche müssen erhalten bleiben.

Abwägung:

Der Hinweis zum Erhalt der vorhandenen Grabensysteme zur Ableitung des Straßenoberflächenwassers wird beachtet.

Kein Beschluss erforderlich.

Anregung, dass verpflichtend festzusetzende Dachbegrünungen wasserwirtschaftliche Dunstwirkungen entfalten.

Abwägung:

Aufgrund der besseren Einfügung der geplanten Baukörper in das Ortsbild (Ansammlung von Flachdächern und Dachbegrünungen kommen bisher im Ortsteil Genheim nicht vor) um die bauliche Gestaltungsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken, sollte auf eine Festsetzung zur verpflichtenden Begrünung von Dachflächen verzichtet werden. Um eine signifikante, abflusswirksame Zwischenspeicherung und Verdunstung des Niederschlagswassers erreichen zu können, wäre ansonsten die Festsetzung von Dachbegrünung auf 80 % der Dachfläche der Haupt- Nebengebäude mit einem Mindestaufbau von > 12 cm erforderlich, was sich zusätzlich zu einer Erhöhung der Baukosten beitragen würde. Außerdem wäre dies nur in Verbindung mit Flachdächern bzw. flachgeneigten Dächern zu realisieren. Diese müssten dann zwingend festgesetzt werden.

Beschlussvorschlag:

Auf eine Festsetzung verpflichtender Dachbegrünung wird verzichtet.

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Hinweis auf einzuhaltende Abstände zwischen Kanälen und Gehölz-Wurzelwerk.

Abwägung:

Der Hinweis zu Abständen zwischen Kanälen und Wurzelwerk wird zur Kenntnis genommen.

Kein Beschluss erforderlich.

Fehlender Hinweis auf gesonderte Antragsstellungspflicht bei der Brauchwassernutzung in Gebäuden.

Abwägung:

Der Hinweis zu den textlichen Festsetzungen zur „Natur des Oberflächenwassers“ enthält bereits eine Passage, dass bei der Brauchwassernutzung grundsätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt, dem Wasserversorgungspflichtigen und dem Abwasserbeseitigungspflichtigen besteht. Ein weiterer Hinweis ist daher nicht erforderlich.

Kein Beschluss erforderlich.

Hinweis auf herzustellende Vorflut zum Hahnenbach.

Abwägung:

Mit den Wasserbehörden wurde abgestimmt, dass der Überlauf des geplanten RRB an den bestehenden Regenwasserkanal angeschlossen werden kann.

Kein Beschluss erforderlich.

Hinweis auf die Erforderlichkeit wasserrechtlicher Einleiterlaubnisse und hieraus ggf. resultierende Verzögerungen der Umsetzung des Bebauungsplanes.

Abwägung:

Der Hinweis auf die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Einleiteerlaubnis und hieraus ggf. resultierenden Verzögerungen der Umsetzung des Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

Kein Beschluss erforderlich.

Abstimmungserfordernis des Entwässerungskonzeptes mit der SGD-Süd.

Abwägung:

Zwischenzeitlich hat die Abstimmung des Entwässerungskonzeptes mit der SGD Süd stattgefunden.

Kein Beschluss erforderlich.

Schmutzwasser kann über bestehende Kanäle in die Kläranlage Guldenbachtal geleitet werden.

Abwägung

Der Hinweis bezüglich der Abletung des Schmutzwassers wird zur Kenntnis genommen.

Kein Beschluss erforderlich.

Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, 55232 Alzey

Hinweis auf die Notwendigkeit der Außerdienststellung bzw. Änderung des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes bei der Stilllegung von Wirtschaftswegen und dem Abwägungserfordernis gegenüber dem Wohnraumbedarf

Die rückwärtige Anbindung des Flurstückes 14/2 wird kritisch gesehen.

Abwägung

Der Hinweis bezüglich der Notwendigkeit zur Außerdienststellung bzw. Änderung des flurbereinigungsrechtlichen Sonderregimes bei der Stilllegung von Wirtschaftswegen wird zur Kenntnis genommen. Da die verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen auch weiterhin durch Wirtschaftswege erschlossen werden, hat sich der Ortsbeirat/Gemeinderat in der Abwägung zugunsten der weiteren wohnbaulichen Entwicklung im Ortsteil Genheim entschieden. Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Umwidmung von Wirtschaftswegen werden hier als geringfügig eingestuft.

Die rückwärtige Anbindung des Flurstücks 14/2 soll künftig entfallen. Im Rahmen einer erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes soll den Behörden die Möglichkeit zur Stellungnahme zu der geänderten Planung gegeben werden.

Beschlussvorschlag:

An der Planung wird weiter festgehalten. Die Belange des Vermessungs- und Katasteramtes Rhein-Nahe werden gegenüber der weiteren wohnbaulichen Entwicklung im Ortsteil Genheim zurückgestellt.

Die rückwärtige Anbindung des Flurstücks 14/2 entfällt.

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Amprion GmbH, 44263 Dortmund

Verweis auf Stellungnahme vom 25.03.2022.

Es ergeben sich durch die Erweiterung des Geltungsbereiches keine neue Berührungspunkte mit der Hochspannungsfreileitung.

Es wird erneut auf die Hinweise zu möglichen Konflikten mit der Hochspannungsfreileitung (380 kV gemäß Planauskunft) hingewiesen.

Empfehlung, die Hinweise zur Wohnbebauung zu berücksichtigen.

Abwägung

Zu 8.1 Der Hinweis bezüglich der Stellungnahme vom 25.03.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Zu 8.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Zu 8.3 Die Konfliktsituation zwischen dem Ruhebedürfnis künftiger Anwohner und der durch Koronageräusche verursachten Lärmimmissionen der Hochspannungstrasse ist der Gemeinde bekannt. Eine Festsetzung oder Empfehlung hinsichtlich der Ausrichtung schutzbedürftiger Räume (insb. Schlafräume) in einer von der Höchstspannungsleitung abgelegenen Richtung kann jedoch nicht erfolgen. Die schalltechnische Untersuchung hat gezeigt, dass aufgrund des Verkehrslärms von der A 61, die verkehrsabgewandten Seiten der Gebäude ruhiger sind. Seitens des schalltechnischen Gutachters wird daher empfohlen, Fenster von Schlafräumen (Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer etc.) möglichst an den verkehrsabgewandten Gebäudeseiten (Nord-, Ostseite) anzuordnen.

Zu 8.4 Die Empfehlung der Amprion GmbH, eine Ausrichtung schutzwürdiger Räume in Richtung der Hochspannungsleitung zu vermeiden, kann nicht gefolgt werden.

Beschlussvorschlag:

An der Planung wird weiter festgehalten. Die Empfehlung der Amprion GmbH, eine Ausrichtung schutzwürdiger Räume in Richtung der Höchstspannungsleitung zu vermeiden, wird nicht gefolgt.

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Vodafon Deutschland GmbH

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Sie sind bei der Bauausführung zu schützen und zu sichern.

Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung der Telekommunikationsanlagen erforderlich sein, benötigen wir mindestens 3 Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag zur Mitverlegung, sowie die notwendigen Arbeiten durchzuführen können.

Wir weisen darauf hin, die durch den Ersatz oder Verlegung unserer Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten nach § 150, 1 BauGB zu erstatten sind.

Abwägung

Die Hinweise bezüglich der Kommunikationsanlagen der Vodafon GmbH werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Anmerkungen hinsichtlich der Leitungstrassen und Baumbepflanzungen sowie der Planungszeiträume werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.

Kein Beschluss erforderlich.

Deutsche Telekom Technik GmbH, 55545 Bad Kreuznach

Siehe Schreiben der Telekom vom 11.03.2023.

Abwägung

Der Hinweis auf das Schreiben vom 11.03.2023 wird zur Kenntnis genommen. Anmerkungen der Telekommunikationsunternehmen hinsichtlich der Leitungstrassen und Baumpflanzungen sowie der Planungszeiträume wurden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.

Kein Beschluss erforderlich.

Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, 55452 Windesheim

Es bestehen keine Einwände, es wird auf die Stellungnahme vom 14.03.2023 verwiesen.

Abwägung

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei technischer Erschließungsplanung berücksichtigt.

Kein Beschluss erforderlich.

Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und benachbarter Gemeinden ohne Anregungen oder Bedenken.

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 01.02.2023 Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz, Schreiben vom 09.02.2023 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Abteilung 2 Gewerbeaufsicht, E-Mail vom 02.03.2023

II Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Einwände eines betroffenen Bürgers

Gesprächsnotiz vom 13.01.2023 zum Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks 35/5, Flur 12, Gemarkung Genheim

Anfrage durch Herrn 1. Beigeordneten Huber nach einem Erwerb eines max. 1,5 m breiten Streifens des. o.g. Grundstücks, um eine Abbiegespur zum Baugebiet realisieren zu können. Flächentausch ist nicht möglich. Vermessung ist durch Stadt-Land-Plus gemeinsam mit Grundstückseigentümer erfolgt. Grundstückseigentümer ist mit dem Verkauf der anteiligen Flächen einverstanden.

Abwägung

Kein Beschluss erforderlich.

Schreiben des Grundstückseigentümers vom31.01.2023. Anregung, die Anbindung des Baugebietes an die Kreisstraße sei nicht erforderlich. Um den Durchgangsverkehr in die östlich angrenzenden Baugebiete zu unterbinden, solle die Erschließung über den Banzweg erfolgen. Anstelle der Anbindung an die K 48 solle ein zusätzlicher Bauplatz ausgewiesen werden. Dies würde zusätzlich zu einer Kostenersparnis und zu einer Verkehrsberuhigung führen.

Abwägung

Ein Verzicht auf die direkt Anbindung des geplanten Baugebietes „Ober dem Banzweg“ an die K 48 hätte zur Folge, dass der derzeit bereits stark frequentierte Knotenpunkt Banzweg/Bergstraße, (K48) welcher zudem aus westlicher Richtung schlecht einsehbar ist, über Gebühr belastet würde.

Es ist nicht erkennbar, dass ein Verzicht auf die Anbindung des geplanten Wohngebietes an die K 48 zu einer Verkehrsberuhigung führen würde. Die Anwohner würden ihre Grundstücke lediglich aus einer anderen Richtung anfahren. Eine Nutzung der geplanten Anbindung an die K 48 durch den überörtlichen Verkehr oder Bewohner anderer Bereiche des Ortsteils Genheim ist nicht zu erwarten.

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird nicht gefolgt. An der Verkehrsanbindung des Baugebietes „Ober dem Banzweg“ an die K 48 wird festgehalten.

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Beratung und Empfehlung zur Beschlussfassung über notwendige Bebauungsplanänderungen

3-Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Beratung und Empfehlung zur Beschlussfassung über die Durchführung einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB.

3-Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Verschiedenes

Von OB-Mitglied M. Mölig wurde angeregt, die Einladung zur Sitzung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde früher zu veröffentlichen.

Von OB-Mitglied G. Bauner wurde nochmals die Ausbesserung des Waldweges zu den Weinbergen (Wingertsschaukel) moniert.

Der Vorsitzende wies auf den schlechten Zustand des Weges zum Waldfestplatz hin. Die Verwaltung soll hier noch vor dem Waldfest des MGV Genheim Abhilfe schaffen.

OB-Mitglied Bauner erinnerte an die nicht stattgefundene Begehung bzw.

Begutachtung der Ortsbeleuchtung, um evtl. vorhanden sog. Dunkelstellen festzustellen. In diesem Zusammenhang wies der Vorsitzende auf den Vermerk in der Niederschrift der Sitzung vom 27.01.21 hin, wo es wörtlich heißt:

„Der Vorsitzende regte die Mitglieder des Ortsbeirates an, weitere evtl. vorhandene „dunkle Stellen“ zur Verbesserung der Ortsbeleuchtung dem Ortsvorsteher anzuzeigen“. Bis zum heutigen Tag ist keine Meldung erfolgt.

OB-Mitglied Bauner sprach das Thema „Verkehrsschau“ wegen „30er Zone“ an und bittet die Verwaltung um Auskunft über den Stand der Dinge.

Öffentlicher Teil II:

Bekanntgabe von Beschlussempfehlungen

Es wurden keine Beschlüsse gefasst.