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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 22/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen am Dienstag, 09. Mai 2023, um 19:30 Uhr in der Bürgerstube der Rhein-Nahe-Halle

Mitteilungen

Bescheid über die vorläufige Verbandsgemeindeumlage 2023

Der Bescheid vom 02.05.2023 wurde festgesetzt auf 1.102.545,00 €.

Kommunaler Entschuldungsfonds

Aufgrund der jahrzehntelangen Teilnahme der Gemeinde am kommunalen Entschuldungsfonds hat die OG Weiler – nach Erbringung des Konsolidierungs-Eigenbetrages - auch für das Jahr 2023 wieder einen Betrag in Höhe von 15.200 € beantragt.

Haushalt 2023

Zum HH der OG Weiler, der am 28.03.2023 beschlossen wurde, kam am 04.04. eine Rückfrage der Kommunalaufsicht. Die Thematik wurde mit der VG Rhein-Nahe ausführlich erörtert, Erläuterungen mit Bildmaterial wurden zusammengestellt und an die Kreisverwaltung geschickt.

Bis dato, das hat die Kommunalaufsicht mitgeteilt, befindet sich die OG Weiler in einer Interimswirtschaft; d.h. es dürfen nur unabweisbare Ausgaben und vertraglich geschuldete Leistungen getätigt werden. Alles andere, was in 2023 geplant ist – ist bisher blockiert, und das für fast die gesamte 1. Jahreshälfte 2023. Das bedeutet kein Straßenausbau, Bauhofverzögerung, Gebäudeunterhaltung uvm. in diesem Zeitraum.

Die Hexennacht war wieder mit Ärgernissen verbunden. Im Dorfplatzbereich, wo das Maibaumfest stattgefunden hat, sind Verkehrsschilder und Schilderpfosten verschwunden. Die Wiederbeschaffung dieser gestohlenen Gegenstände kostet die Gemeinde einige Hundert EUR.

Die geplante Waldbegehung am 14.04. musste wegen mangels Beteiligung (4 Anmeldungen, 2 Krankmeldungen, Rest ohne Rückmeldung) abgesagt werden. Die Nachholung erfolgt in Abstimmung mit dem Revierförster.

Zur Baustelle am Friedhofsvorplatz gibt Geschäftsbereichsleiter Friedhof, Rainer Kropp einen kurzen Bericht. Der Platz wurde vorbereitet, Stromkabel wurden verlegt und Schotter eingebracht. Im Zuge dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass an der Überdachung der Friedhofsvorhalle dringender Reparaturbedarf besteht. Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden wurden eingeleitet.

Zur Baustelle Kita gibt Geschäftsbereichsleiter Immobilien, Werner Bappert einen kurzen Bericht zum Bauzustand. Die Firma, die im Außenbereich an der Kita arbeitet, ist 10 Tage in der Arbeitsleistung voraus. Alle noch erforderlichen Handwerker seien vor Ort. Die Decken werden eingezogen, der erste Boden ist verlegt, die Fliesenarbeiten gehen dem Ende zu und im Außenbereich beginnt die Nivellierung.

In KW 20 beginnt die Firma Westnetz mit der Stromversorgung für die Kita. Hierzu ist für ca. 14 Tage eine Vollsperrung des Heilig-Kreuz Weges im Bereich Trift, bis zum Rheinblick erforderlich. In der Bergstraße und im Rosenweg ist während der Maßnahme Parkverbot.

Die Natur explodiert im Moment förmlich. Die Gemeindearbeiter kommen schon der üblichen Grünanlagenpflege kaum nach, es versinkt alles im kniehohen Gras. Das wuchsfreudige Wetter hat also auch seine Schattenseiten.

Zum Gesetz über das amtliche Katasterwesen

wurde bereits im Mitteilungsblatt der VG Rhein-Nahe informiert. Korrekturmessungen von Grundstücken wurden vorgenommen. Es gab nicht unerhebliche Flächenabweichungen zwischen den bisherigen und den neu vermessenen Flächen.

Vergabe von Bauleistungen

  • Vergabe der Arbeiten zur Einrichtung der Kita

Nach erfolgter Ausschreibung liegt nur 1 Angebote vor. Die Prüfung des Angebots ist erfolgt. Nach rechnerischer, formaler, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird empfohlen das vorliegende Angebot anzunehmen. Es beläuft sich, nachdem ein Nachlass von

30 % gewährt wurde, auf 117.442,48 EUR brutto. An der Qualität der Ausstattung wurde durch den Nachlass keine Abstriche gemacht.

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Die in der bisherigen Kita vorhandenen Einrichtungsgegenstände werden z.T.weiter benutzt.

Sodann beschließt der Rat der Ortsgemeinde Weiler einstimmig das vorliegende Angebot zum Bruttopreis von 117.442,48 EUR brutto anzunehmen. Den Zuschlag erhält die Firma Handwerk GmbH in Apolda, Thüringen.

  • Vergabe der Arbeiten zur Möblierung der Mensa

Nach erfolgter Ausschreibung liegen 2 Angebote vor. Die Prüfung der Angebote ist erfolgt. Nach rechnerischer, formaler, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird empfohlen das günstigste Angebot anzunehmen. Es beläuft sich auf 56.585,15 EUR brutto.

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Sodann beschließt der Rat der Ortsgemeinde Weiler einstimmig dem Vergabevorschlag zu folgen und das Angebot zum Bruttopreis von 56.585,15 EURbrutto anzunehmen. Den Zuschlag erhält die Firma Büro-Creativ GmbH.

  • Vergabe der Arbeiten für Gebäudereinigung

Nach erfolgter Ausschreibung liegt nur 1 Angebot vor.

Die Prüfung des Angebots ist erfolgt. Nach rechtlicher, wirtschaftlicher und sachlicher Prüfung wird empfohlen das vorliegende Angebot anzunehmen. Es beläuft sich auf 17.285, -- EUR brutto.

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Sodann beschließt der Rat der Ortsgemeinde Weiler einstimmig dem Vergabevorschlag, so wie dieser erläutert wurde zu folgen und das Angebot zum Bruttopreis von 17.285, -- EUR anzunehmen. Den Zuschlag erhält die Firma H&G-H GmbH, Bad Kreuznach

Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahl 2023

  • Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028

Die Schöffenlisten sind für die nächste Amtszeit bis zum 30.06.2023 aufzustellen.

Für die Schöffenwahl in der Amtsperiode 2024 – 2028, haben sich für die Ortsgemeinde Weiler 17 Personen beworben. Die Vorschlagsliste liegt den Ratsmitgliedern vor.

In die endgültige Berufungkommen für die OG Weiler 4 Personen (2 Bewerber und 2 Stellvertreter), die zu wählensind. Um eine örtliche Auswahl aus den Bewerbern, die sich für ein Ehrenamt beworben haben, zu vermeiden, wurde mit der VG vereinbart, dass die gesamte Bewerberliste in alphabetischer Reihenfolge beschlossen und an das Amtsgericht weitergeleitet werden soll. Der Wahlausschuss beim Amtsgericht trifft dann die Auswahl der Schöffen.

Bei Wahlen ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden Adam J. Schmitt.

Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig, dass die Liste, so wie diese vorliegt, an das Amtsgericht weitergeleitet wird.

Beschlussfassung von Maßnahmen für die Teilnahme am Kommunalen Klimapakt (KKP)

In der GR-Sitzung im Februar 2023 hat die OG Weiler beschlossen dem Kommunalen Klimapakt (KKP) beizutreten. Die Ziele bzw. Maßnahmen die die OG Weiler beabsichtigt, sollten benannt werden.

Der Umweltausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am 25.04.2023, zusammen mit dem Klimaschutzmanager der VG, die Thematik beraten und folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die für die OG Weiler als machbar und auch umsetzbar erscheinen.

  • Etablierung und Erhöhung der Starkregenvorsorge
  • Weitere Potentiale für erneuerbare Energien herausarbeiten (Wasserstoff)
  • Klimafreundliche Bauleitplanung
  • Energetische Sanierung und Optimierung
  • Naturbezogene Aufwertung von Brachflächen

Der Ausschuss empfiehlt dem GR einstimmig die Beschlussfassung.

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Der Rat der OG Weiler beschießt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses zu folgen und die oben genannten Ziele zu benennen.

Beschlussfassung zur Teilnahme der Gemeinde am Programm

  • „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“

Der kommunale Entschuldungsfonds des Landes läuft Ende des Jahres aus. Das Land hat einen finanziellen Neustart beschlossen. Informationen wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

In der heutigen GR-Sitzung möge der Rat beschließen, ob die OG Weiler am Programm der Entschuldung teilnehmen möchte. Wenn die OG Weiler eine Beteiligung beschließt, muss mit der VG zusammen ein Antrag verfasst werden, in dem alle Details benannt werden. Termin für die Abgabe des Antrags ist der 30.06.2023.

Der Rat der OG Weiler beschließt vom Grundsatz her am Programm zur Entschuldung der Gemeinden teilzunehmen. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „An der Straße“ zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer gemeindlichen Bedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und öffentliche Grünanlage „Parkanlage“

Die VG Rhein-Nahe hat vor kurzem beschlossen den FLN in diesem Sinne zu ändern. Die OG Weiler soll in diesem Sinne dem Beschluss folgen.

Das Plangebiet umfasst alle Parzellen, die bereits im Buch-Eigentum der Gemeinde stehen. Sollte im Laufe des Verfahrens noch etwas dazu kommen, dann ist eine Arrondierung des BBP bis zum Satzungsbeschluss machbar.

Die Unterlagen nebst Beschlussempfehlung der VG vom 04.05.2023 liegen den Ratsmitgliedern vor.

Die Beschlussempfehlung lautet:

Zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer gemeindlichen Bedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“ beschließt der Gemeinderat der OG Weiler bei Bingen die Aufstellung des Bebauungsplans.

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans werden nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Weiler einbezogen: Flur 29, Flurstücke 8/8, 8/12, 8/13,

8/14, 9/6 und 39/2.

Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

Anfragen und Verschiedenes

  • Es wird angeregt, dass die Kirchengemeinde um die Kita herum Pflanzen, Blätter und Gras, die in den Weg hineinragen, entfernen soll.
  • Gleiches gilt auch für den Besitzer der Hecke an der Ecke an der Grabenstraße.
  • Auf Grünflächen in der OG Weiler behindert teilweise der Bewuchs die Sicht. Da die
  • Gemeindearbeiter wegen der schnell wachsenden Vegetation in der üblichen Grünanlagenpflege kaum nachkommen können, sollten Prioritäten gesetzt werden.
  • Die Pflege der Beete am Rathaus lässt zu wünschen übrig. Die Beetpaten sollen aufgefordert werden, der Pflege nachzukommen. Das ist bei krankheitsbedingten Ausfällen nicht immer zeitnah möglich.
  • Es wird mitgeteilt, dass die Umstellung der Beleuchtung auf LED abgeschlossen ist
  • Zur Personalsituation der freiwilligen Feuerwehr in der OG Weiler informiert VG-Bürgermeister Thorn, dass wie in verschiedenen anderen Gemeinden diskutiert (z.B. im Kreis Bad Kreuznach) wegen Personalmangel, in der OG Weiler keine Zwangsverpflichtungen erfolgen. Beigeordneter Kropp teilt mit, dass sich Jugendliche für die 2 bis 3 Jahre andauernde Ausbildung für die freiwillige Feuerwehr Weiler angemeldet haben.
  • Beim Glasfaserausbau für Weiler ist mit einem Baubeginn -ohne Gewähr- ab dem 01.07.2023 zu rechnen.

Öffentliche Sitzung – 2. Teil

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden kein Beschluss gefasst.