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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 22/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 14.05.2024

Öffentlicher Teil

Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2020 und 2021

Der Vorsitzende verwies auf die in nichtöffentlicher Sitzung vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses und informierte, dass diese keine Beanstandungen ergeben habe.

Jahresabschluss 2020

Der Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2020

in der Bilanz

- mit einer Bilanzsumme von  —  39.581.369,25 Euro

- mit einem Eigenkapital von  —  9.527.754,07 Euro

- davon Jahresergebnis  —  1.221.840,38 Euro

in der Ergebnisrechnung

- mit einem Jahresergebnis (E23) von  —  1.221.840,38 Euro

in der Finanzrechnung

- mit einem Jahresergebnis (F34) von  —  1.164.716,15 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Verbandsgemeinderat soll zudem empfohlen werden, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Jahresabschluss 2021

Der Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2021

in der Bilanz

- mit einer Bilanzsumme von  —  40.743.669,35 Euro

- mit einem Eigenkapital von  —  11.168.122,89 Euro

- davon Jahresergebnis  —  1.640.368,82 Euro

in der Ergebnisrechnung

- mit einem Jahresergebnis (E23) von  —  1.640.368,82 Euro

in der Finanzrechnung

- mit einem Jahresergebnis (F34) von  —  117.830,06 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Verbandsgemeinderat soll zudem empfohlen werden, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.