über die öffentlich/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Manubach der Ortsgemeinde Manubach am Dienstag, den 13.05.2025, 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Manubach
Änderung der Hauptsatzung des Gemeinderates Manubach
Der Ortsgemeinderat Manubach hat in seiner Sitzung am 08.07.2024 die gegenwärtige Hauptsatzung beschlossen. In der Ratssitzung am 18.02.2025 wurde die Notwendigkeit erkannt, einen eigenen Finanzausschuss zu bilden. Hierzu ist es erforderlich, eine Änderung der Hauptsatzung zu beschließen. Die Änderung der Hauptsatzung soll demnach wie folgt lauten: §2 Der Ortsgemeinderat bildet einen Finanzausschuss mit 4 Mitgliedern und jeweiligen Vertreter. Die Änderung der Hauptsatzung wird einstimmig beschlossen. Der neu gebildete Finanzausschuss besteht aus den folgenden Mitgliedern: Günter Seckler, Doreen Fülber, Andreas Daalgard, Thomas Scherb Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Als jeweilige Vertreter werden folgende Personen benannt: Stefan Otto, Sarah Herzog, Jan Scherer und Kurt Philipp. Die Wahl der vorgenannten Mitglieder erfolgt einstimmig. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist in einer der vorherigen Sitzungen besetzt worden.
Strombezug;
Teilnahme an der Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 6. Bündelausschreibung Strom ab 01.01.2026 - 31.12.2028
Der Rat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen.
3. Der Rat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom, an denen die Verwaltung teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt/ Gemeinde vorzunehmen.
4. Die Stadt-/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Ausschreibung soll nach den folgenden Maßgaben erfolgen, eine Variante muss ausgewählt werden.
o Normalstrom
o Ökostrom ohne Neuanlagenquote
o Ökostrom mit 33 %
o Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote
Der Rat beschließt einstimmig, an der Bündelausschreibung teilzunehmen, weiterhin beschließt der Rat einstimmig den Bezug von Ökostrom mit 33% Neuanlagenquote. Zuordnung: a und b.
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein der Gemarkung Trechtingshausen zur Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung "Parkplatz" sowie eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Hotel Lodges"
Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat beschlossen, den rechtskräftigen
Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 im Bereich der Burg Reichenstein, Ortsgemeinde Trechtingshausen zu ändern. Dies geht auf die Initiative des Vorhabenträgers zurück, der im Umfeld der Burg Erweiterungsmaßnahmen plant. Der geänderte Flächennutzungsplan dient als planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes: „Touristische Entwicklung Burg Reichenstein“.
Nach kurzer Beratung stimmt der Rat der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein einstimmig zu.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich "Auf der Trift" der Ortsgemeinde Waldalgesheim zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Solarthermie"
Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Auf der Trift“ der Ortsgemeinde Waldalgesheim zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarthermie“ einstimmig zu, s. § 67 Abs. 2 GemO. Die Unterlagen zu diesem Verfahren (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht) liegen dem Gemeinderat vor.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe Neuinstallation Zählerkasten
Der Zählerkasten entspricht nicht mehr den Sicherheitsvorschriften und muss erneuert werden, die Kosten hierfür sind im Haushalt bereits berücksichtigt worden.
Nach einstimmigem Beschluss geht der Auftrag an Firma Otto Elektrotechnik, diese hat die Arbeiten für 9.782,13 € inkl. Mwst. angeboten.
Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung des Friedhof
Es fand bereits ein Ortstermin mit der Firma Schumacher statt, dennoch soll dieser Tagesordnungspunkt, nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderates, in der nächsten Sitzung behandelt werden, da noch ein weiterer Ortstermin notwendig ist.
Beratung und Beschlussfassung über die Vorgehensweise für Grabstätten nach Ablauf der Liegefrist
Folgende Liegefristen haben z.Zt. Gültigkeit: Einzelgräber: 20 Jahre, Doppelgräber 30 Jahre. Für je ein weiteres Liegejahr sollen pro Grabstätte zukünftig 20 € erhoben werden.
Der Rat beschließt diese Vorgehensweise einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung innerorts in Manubach
Nach Rücksprache mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe soll ein Geschwindigkeitsmessgerät installiert werden. Die Auswertung der Daten wird dann als Grundlagen für weitere Maßnahmen genommen.
Das Gerät wird zunächst ich Höhe der Rheingoldstraße 57 platziert. Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig mit einer Stimmenthaltung
Einwohnerfragestunde
- Die Hundekotbeutel müssen nachbestellt werden
- Die Grundreinigung und das Fensterputzen der Turnhalle muss neu organisiert werden.
Mitteilungen und Verschiedenes
- Forstrevierleiter Jacobs schlägt für den Waldbegang folgende Termine vor: 27.06.25 oder 02.07.2025. Der Rat spricht sich für den Termin am 02.07. aus.
- Der Jagdpachtvertrag läuft am 31.03.2027 ab. Der derzeitige Pächter, Familie Müller, hat Interesse an einer Verlängerung des Pachtvertrags bekundet. Da die an die Ortsgemeinde zu zahlende Pacht vom geltenden Verbraucherindex abhängt, muss sie für 2025 neu berechnet werden. Diesbezüglich wird der Beigeordnete Philipp zunächst mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe Kontakt aufnehmen.
- Der Chor „Swinging People“ möchte am 05.08. und 08.08 eine offene Chorprobe auf dem Dorfplatz durchführen.
- Am 14.06.2025 findet eine Sitzung statt, bei der über verschiedene Modelle der Trägerschaft der Kindertagesstätten vorgestellt werden. Die Ortsgemeinden sind hierzu um 10:00 Uhr in die Kita Weiler eingeladen.
- Falls Ratsmitglieder noch Hilfe bei der Nutzung des Ratsinformationssystems benötigen, können diese sich gerne bei Frau Litzbarski (VG Rhein-Nahe) melden.
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Bürgermeister Seemann sieht bzgl. der Klage der Kommunen gegen die Umlage des Kreises wenig Erfolgsaussicht. Die Kommunen der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe haben sich der Klage bisher nicht angeschlossen.
Die Ortsgemeinde hat einen Termin mit Herrn Meffert am 16. Juli 2025
Die Ortsgemeinde hätte gerne vor diesem Termin nähere Informationen zur Organisationsform des Friedhofs Waldalgesheim von der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.
Im Anschluss geht es um die Frage, ob für den Bau des Windrades am Eckwald eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist oder nicht.
Bürgermeister Seemann berichtet, dass Herr Kirsch Kontakt mit Herrn Dolcemascolo aufnahm und dieser sagte, dass es sich in diesem Bereich um „Bauen im Außenbereich“ handelt und die Beantragung nach §30 Baugesetzbuch erfolgt, demnach ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes nötig.