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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 23/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in der Gemarkung Genheim (Ortsgemeinde Waldalgesheim) zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“;

a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses

b) Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zu a): Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in der Gemarkung Genheim der Ortsgemeinde Waldalgesheim zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Zu b): Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 22.04.2026 beschlossen, für vorgenannte Flächennutzungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf vorgenannter Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Faunistisches Gutachten) in der Zeit vom

05.06.2026 – 06.07.2026 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Rathaus, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Während der Auslegung besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Der Entwurf zur vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus / Bauleitplanung / Flächennutzungsplanänderung Solarpark Genheim [unterteilt in Teilflächen Nord und Süd]) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Der Geltungsbereich der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus den nachstehenden, unmaßstäblichen Planzeichnungen (vor und nach der Flächennutzungsplanänderung):

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe
55411 Bingen, 26.05.2026
Benedikt Seemann
Bürgermeister