Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Waldalgesheim-Genheim“ zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ in der Gemarkung Genheim;
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zu a) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldalgesheim hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Waldalgesheim-Genheim“ zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ in der Gemarkung Genheim beschlossen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke in der Gemarkung Genheim:
Die ca. 12 ha große Fläche befindet sich innerhalb der Ortsgemeinde Waldalgesheim, südwestlich des Ortsteils Genheim und damit in der Gemarkung Genheim. Das Plangebiet wird überwiegend als Ackerland genutzt und teilt sich in zwei Teilflächen auf.
Die Teilfläche Nord befindet sich innerhalb der Gemarkung Genheim. Das Plangebiet umfasst in der Flur 10 die folgenden Flurstücks-Nrn.: 1/1,1/2, 3/1, 2, 3/2, 4, 5, 6, 7, 9, 11, 12/1, 12/2, 13, 14, 20/1, 20/2, 21, 22, 23, 119/2, 120/2, 121/2, 122/2, 124, 125, 126, 128/2 (Wirtschaftsweg), 130 (Wirtschaftsweg), 131, 133/2 (Wirtschaftsweg, tw), 133/3 (Wirtschaftsweg), 134/2 (Wirtschaftsweg), 134/3 (Wirtschaftsweg), 134/4 (Wirtschaftsweg, tw), 136/4 (Wirtschaftsweg) und 136/5 (Wirtschaftsweg, tw) sowie
in der Flur 11 folgende Flurstücks-Nrn.: 60/1, 65/3, 65/4, 66/3, 67/3, 68/3, 69/4, 70/4, 71/3, 72/2, 73/2, 74, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83 und 84/2.
Angrenzend an die Teilfläche Nord befinden sich folgende Flurstücke:
Im Norden:
Flurstücks-Nrn. 64/9, 86/2 und 86/3 (Flur 11, Gemarkung Genheim), Flurstücks-Nrn. 128/1, 133/2 und 136/5 tw (Flur 10, Gemarkung Genheim)
Im Osten:
Flurstücks-Nrn. 59/3, 65/7, 73/1, 84/1, 87/6, 87/7 und 133/3 (Flur 11, Gemarkung Genheim), Flurstücks-Nrn. 15, 25/3, 25/4, 134/4, 137/1, 137/2, 139/3, 139/4 und 139/5 (Flur 10, Gemarkung Genheim)
Im Süden:
Flurstücks-Nrn. 118/6 (Flur 10, Gemarkung Genheim), Flurstücks-Nr. 10 (Flur 1, Gemarkung Waldlaubersheim), Flurstücks-Nrn. 65, 66/1 (Flur 4, Gemarkung Waldlaubersheim)
Im Westen:
Flurstücks-Nrn. 119/1, 120/1, 121/1, 122/1, 132/1 und 129 (Flur 10, Gemarkung Genheim), Flurstücks-Nr. 85/5 (Flur 11, Gemarkung Genheim), Flurstücks-Nrn. 4, 6 und 65 (Flur 4, Gemarkung Waldlaubersheim)
Die Teilfläche Süd befindet sich innerhalb der Gemarkung Genheim. Das Plangebiet umfasst in der Flur 10 die folgenden Flurstücks-Nrn.: 112/3, 113/3, 114/3, 115/3 und 116/4.
Angrenzend an die Teilfläche Süd befinden sich folgende Flurstücke:
Im Nordwesten:
Flurstücks-Nrn. 112/2, 113/2, 114/2, 115/2 und 116/3 (Flur 10, Gemarkung Genheim)
Im Osten:
Flurstücks-Nr. 110/6 (Flur 10, Gemarkung Genheim)
Im Süden:
Flurstücks-Nr. 67/6 (Flur 4, Gemarkung Waldlaubersheim)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Waldalgesheim-Genheim“ ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Zu b) In gleicher Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldalgesheim wurde der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und hierzu gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Waldalgesheim-Genheim“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Faunistischen Gutachten), im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom
05.06.2026 – 06.07.2026 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 209, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Waldalgesheim, Kreuzstraße 2, 55425 Waldalgesheim, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, an bauamt@vgrn.de.
Der Bebauungsplanentwurf „Solarpark Waldalgesheim-Genheim“ (Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht) kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Solarpark Waldalgesheim-Genheim [unterteilt in Teilflächen Nord und Süd]) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.