Beratung und Beschlussfassung zur Nutzung des Forstwegs Oberheimbach zu den Rotwiesen als überregionaler Radweg
Der Vorsitzende berichtet, dass es auf dem Forstweg von der Kreuzkapelle bis oberhalb des E-Umspannwerkes immer wieder zu Komplikationen zwischen Radfahrer und Kraftfahrzeugführern kommt. Die derzeitige Beschilderung untersagt die Durchfahrt für ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge. Fahrradfahrer sind davon nicht betroffen und dürfen den Weg im Rahmen des überregionalen Radwegnetzes nutzen.
Der Vorsitzende stellt weiter fest,dass die Ausweisung des Forstweges als Bestandteil überregionaler Radwanderwege ohne Zustimmung der Ortsgemeinde erfolgt ist.
Außerdem wird der Radweg zusätzlich durch das Projekt „Hunsrück-Nahe Gravel Crossing (HuNax) mit der geplanten Erweiterung Nord in Anspruch genommen.
Der Gemeinde entstehen hierdurch erhebliche zusätzliche Aufwendungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, insbesondere durch Maßnahmen wie die Entfernung verkehrsgefährdender Bäume, Pflege der Wegränder, Instandsetzung von Oberflächenschäden usw.
Trotzdem kann eine Haftung im Schadensfall nicht ausgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatz „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ soll in Abstimmung mit der Ordnungsbehörde wieder angebracht werden.
Die Zusatzbeschilderung „Fahrräder frei“ werden, ebenfalls in Abstimmung mit der Ordnungsbehörde, entfernt.
Die Nutzung des Radweges erfolgt somit in Zukunft auf eigene Verantwortung.
Institutionen und Träger überregionaler Radwege, die diesen Weg in Ihre Streckenführung aufnehmen und/oder bewerben, werden aufgefordert, vorab das Einvernehmen der Gemeinde herzustellen und sich an der Verkehrssicherung sowie den entstehenden Kosten zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte umzusetzen und die betroffenen Stellen zu informieren.
Nach eingehender Beratung beschließt der Rat einstimmig bei einer Stimmenthaltung dem obigen Beschlussvorschlag zu folgen.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende.
Die Spende in Höhe von 500,00 € des Autohauses Pieroth GmbH & Co.KG für die Durchführung des Reblauswandertags 2025 wird vom Rat einstimmig angenommen.
Nutzungsvertrag DGH Preisanpassung
Der Gemeinderat berät über die Anpassung der Preise für die Nutzung der Grillhütte und des Dorfgemeinschaftshauses.
Die Nutzungsentgelte sollen gleichermaßen um 25% (gerundet) erhöht werden.
Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Website, Orts-App Sachstandsbericht
Für die Ortsgemeinde Oberheimbach soll eine neue Homepage erstellt werden. Hierzu liegt ein Angebot in Höhe von 7.616,00 € vor. Zusätzlich fallen Kosten in Höhe von ca. 100,00 € für die quartalsmäßige Wartung an.
Im vergangenen Jahr wurde im Kulturausschuss bereits über die Anschaffung einer Orts-App als Alternative diskutiert, hier könnte eine Website angebunden werden, die Inhalte aus der App direkt übernimmt.
Der Gemeinderat beauftragt den Vorsitzenden mit der Terminplanung zu einer Präsenz- oder Videoveranstaltung zur Vorstellung der Orts-App. Die Vertreter der Ortsvereine von Oberheimbach sollen hierzu ebenfalls eingeladen werden.
Baugebiet Heilig Kreuz Sachstandsbericht
Am 23.03.2026 fand der Notartermin mit dem Notariat Baltes Ehrenberg aus Bingen im Dorfgemeinschaftshaus statt, bei dem 6 von 9 Kaufverträgen unterschrieben wurden.
Die verbleibenden 3 werden in den nächsten Wochen stattfinden
Die Beauftragung für die Ausschreibung der Planungsarbeiten wurden bei der VG angestoßen, jedoch fehlt hier die Rückmeldung.
Sonstige Bekanntmachungen / Annahme von Spenden Böhler
Der Vorsitzende bedankt sich für die Spende über jeweils 100,-- € von V. Schembs und Th. Böhler für den Kinderspielplatz.
Die Baustelle an der Bushaltestelle wurde zunächst provisorisch geschlossen. Der defekte Schaltschrank sollte eigentlich ersetzt werden. Die von Fa. Vodafone beauftragte Firma konnte die Arbeiten bisher nicht ordnungsgemäß ausführen,
Die defekten Straßenlampen in der Haupt- und Gambachstr. sind repariert. Die Ersatzteilversorgung für zukünftige Defekte ist allerdings noch nicht gewährleistet.
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Einer Bauvoranfrage wurde einvernehmlich zugestimmt.