hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niederheimbach hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Rheintal II“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan „Rheintal II – 2. Änderung“ (Planzeichnung, Satzungstext und Begründung, artenschutzrechtliche Beurteilung) ab Donnerstag, 20.06.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Rheintal II“ umfasst das nachfolgend aufgeführte Grundstück in der Gemarkung Niederheimbach:
Flur 11, Flurstück 354
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.