Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 25/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Stadt Bacharach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplans „Batteriespeicherwerk Bacharach“ zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Batteriespeicherwerk“ in der Gemarkung Steeg (Stadt Bacharach) im Bereich „Auf den Fichten“;

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

b) Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zu a) Der Stadtrat der Stadt Bacharach hat in seiner Sitzung am 09.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Batteriespeicherwerk Bacharach“ zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Batteriespeicherwerk“ in der Gemarkung Steeg (Stadt Bacharach) im Bereich „Auf den Fichten“ beschlossen.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst nachfolgend aufgeführtes Grundstück in der Gemarkung Steeg:

- Flur 26, Flurstück 68 (tlw.)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Batteriespeicherwk Bacharach“ ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:

 

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Zu b) In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Bacharach wurde der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und hierzu gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Batteriespeicherwerk Bacharach“ bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung), im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom

18.06.2026 – 20.07.2026 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 209, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Stadt Bacharach, Rathaus, Oberstraße 1, 55422 Bacharach, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden, an bauamt@vgrn.de.

Der Bebauungsplanentwurf „Batteriespeicherwerk Bacharach“ (Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung) kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Batteriespeicherwerk Bacharach) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

55422 Bacharach, den 08.06.2026
Stadt Bacharach
(S)
Gunter Pilger
1. Beigeordneter