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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 26/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

zur Wahl des Ortsvorstehers

des Ortsteiles Neurath der Stadt Bacharach

Am Sonntag, dem 17.08.2024, wird die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Neurath der Stadt Bacharach durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

Es wurde ein Stimmbezirk gebildet:

Stadt bzw. Ortsgemeinde

Bacharach

Wahlbez.-Nr.

0301

Adresse desWahlraumes

Neurath, Dorfgemeinschaftshaus, Römerstr.

II.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 15.08.2025, 18.00 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 31.08.2025 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

eine Stichwahl statt.

IV.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

55422 Bacharach, 25.06.2025
Stadt Bacharach
Dieter Kemmer
Stadtbürgermeister