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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 26/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Verfahren zur Erteilung einer Plangenehmigung

nach § 65 Abs. 2 UVPG für die Errichtung

einer zusätzlichen Korrosionsschutzanlage

der Rhein-Main-Rohrleitung (RMR)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens nach § 65 Abs. 2 UVPG für die Errichtung einer zusätzlichen Korrosionsschutzanlage der Rhein-Main-Rohrleitung (RMR) (Az.: 6636-0001#2022/0005-0111 31 AB2), eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antragsteller für das Vorhaben ist die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH, Godorfer Hauptstraße 186, 50997 Köln.

Die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in 67433 Neustadt an der Weinstraße aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es besteht somit keine UVP-Pflicht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:

Die geplante Errichtung der zusätzlichen Korrosionsschutzanlage einschließlich der Verlegung des Anodenkabels ist als kleinräumiger sowie zeitlich begrenzter Eingriff innerhalb einer bereits bestehenden Schneisenstruktur zu bewerten. Eine Inanspruchnahme der für das FFH-Gebiet maßgeblichen Lebensraumtypen erfolgt nicht. Ebenso sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der für das Gebiet relevanten Arten zu erwarten. Die angrenzenden Waldbestände bleiben vollständig erhalten, sodass die bestehenden Waldfunktionen unverändert fortbestehen.

Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße zugänglich.

Diese Bekanntgabe ist auch über das zentrale UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de abrufbar.

Neustadt an der Weinstraße, den 28.05.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Im Auftrag
Dr. Christian Bauer