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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 27/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

Über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Weiler b. Bingen am Montag, den 03.06.2024

Öffentlicher Teil

1. Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2020 und 2021

Die Vorsitzende verwies auf die in nichtöffentlicher Sitzung vorgenommene Prüfung der Jahresabschlüsse und informierte, dass diese keine Beanstandungen ergeben habe.

Jahresabschluss 2020

Die Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2020

in der Bilanz

- mit einer Bilanzsumme von  — 23.722.130,96 Euro

- mit einem Eigenkapital von  — 10.091.401,36 Euro

- davon Jahresergebnis  — 84.752,64 Euro

in der Ergebnisrechnung

- mit einem Jahresergebnis (E23) von —  84.752,64 Euro

in der Finanzrechnung

- mit einem Jahresergebnis (F34) von  — ./. 289.273,19 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Ortsgemeinderat soll zudem empfohlen werden, dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Jahresabschluss 2021

Die Vorsitzende beantragte, den Jahresabschluss 2021

in der Bilanz

- mit einer Bilanzsumme von  — 26.337.928,84 Euro

- mit einem Eigenkapital von  — 10.121.725,33 Euro

- davon Jahresergebnis —  30.323,97 Euro

in der Ergebnisrechnung

- mit einem Jahresergebnis (E23) von  — 30.323,97 Euro

in der Finanzrechnung

- mit einem Jahresergebnis (F34) von — ./. 3.345.846,18 Euro

festzustellen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Weiter wurde beantragt, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern bisher keine Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen.

Dem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Dem Ortsgemeinderat soll zudem empfohlen werden, dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordnete, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr zu entlasten.

Auch diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 vorzulegen.

2. Verschiedenes

keine Aussprache