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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 27/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe als örtliche Ordnungsbehörde informiert:

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinden

Die Straßenreinigungssatzung verpflichtet Grundstückseigentümer, den Überwuchs von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen und Gehwege zu entfernen.

Dies umfasst das Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern, die in den Verkehrsraum ragen, sowie die Beseitigung von Verunreinigungen wie Unkraut, Laub und anderem Unrat.

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden mit Bußgeldern bis zu einer Hohe von 500,-- Euro geahndet werden können.

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe
- Örtliche Ordnungsbehörde, -