im Bereich der nachstehend genannten Flurstücke wird ein Grenztermin durchgeführt, in dem Flurstücksgrenzen nach § 17 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bestimmt und abgemarkt werden sollen.
Ort/ Treffpunkt:
Vermessungsbüro Schröder, Am Ikasee 1, 55218 Ingelheim am Rhein
Datum/Uhrzeit: Donnerstag, 16.07.2026 / 10:00 Uhr
Betroffen sind folgende Grundstücke:
Gemarkung: Waldalgesheim
Flur: 1
Flurstücke: 64/1, 64/2, 65
Als Eigentümerin, Eigentümer oder Erbbauberechtigter haben Sie Gelegenheit zur Anhörung. Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird Ihnen bekannt gegeben.
Als sonstige Person oder Stelle, die an der Feststellung oder Abmarkung ein berechtigtes Interesse hat, können Sie angehört werden.
Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ausweispapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit. Sie können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt werden können. Sollten Sie am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.
Die Ihnen entstehenden Kosten für die Anwesenheit bei der Liegenschaftsvermessung oder die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Öffentliche Vermessungsstelle
M. Eng. Carsten Schröder
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Am Ikasee 1
55218 Ingelheim am Rhein
Telefon 06132/76141
Telefax 06132/76483
E-Mail mail@vb-schroeder.de
www.vermessungsbuero-schroeder.de