I.
Am Sonntag, dem 06. November 2022, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
und
am Sonntag, dem 20. November 2022, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 30. September 2022, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Str. 18, 55411 Bingen erhalten.