Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 28/2022
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Bekanntmachung

des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde - Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 06. November 2022, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

und

am Sonntag, dem 20. November 2022, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 30. September 2022, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Str. 18, 55411 Bingen erhalten.

Bingen, den 13.07.2022
Karl Thorn
Bürgermeister und Wahlleiter