Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin fragte nach dem aktuellen Stand der Planungen zum Ausbau der Klauer- und Hofgartenstraße. Ortsbürgermeister Dietz teilte mit, dass die Ausschreibungen veröffentlicht seien und die weiteren Planungsschritte nun aufeinander abgestimmt würden.
Ein Einwohner fragte, wie es mit dem Glasfaserausbau in der Ortsgemeinde weitergehe. Der Ortsbürgermeistert wies daraufhin, dass es einen Wechsel bei der ausführenden Tiefbaufirma gegeben habe, die Arbeiten aber demnächst in der Klauer- und Hofgartenstraße fortgesetzt werden sollen.
Aufstellung des Bebauungsplans „Lindenplatz“ in der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim
a) Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
b) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der Planung
c) Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Dorfplaner Roland Becker vom Planungsbüro Architektur + Städtebau stellte dem Rat ausführlich den überarbeiteten Entwurf der textlichen Festsetzung des auf zwei Zonen erweiterten Bebauungsplans „Lindenplatz“ (Stand Mai 2026) vor. Geplant ist, dass der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans im vierten Quartal 2026 erfolgen kann.
Auf Wunsch des Rates wird in der aktuellen Fassung noch eine Änderung vorgenommen: Die Nutzungsart für Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude wird von Punkt 1.2 („nur ausnahmsweise zulässig“) in Punkt 1.1 („allgemein zulässig“) verschoben. Ansonsten zeigte sich der Rat einverstanden mit den Festsetzungen.
Obwohl den Ratsmitgliedern die aktuelle Fassung der textlichen Festsetzung im Vorfeld der Sitzung nicht zur Verfügung gestanden hatte und in der Sitzungseinladung eine falsche Beschlussvorlage veröffentlicht worden war, sahen sich alle Ratsmitglieder durch die Ausführungen von Herrn Becker so weit informiert, dass einer Beschlussfassung nichts im Wege stand. Ratsmitglied Georg Rumpf rückte wegen Eigeninteresse vom Ratstisch ab und nahm nicht an den Abstimmungen teil.
Dann beschloss der Rat einstimmig (14 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/2 Enthaltungen) die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Weiterhin beschloss der Rat einstimmig (13 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/3 Enthaltungen) die Annahme der Planung.
Ebenso beschloss der Rat einstimmig (16 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/0 Enthaltungen) die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung (gem.§ 48 GemO) - Zuwendung Neubau Kita
Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, dass er im Benehmen mit seinen beiden Beigeordneten auf Empfehlung der VG-Verwaltung per Eilentscheidung entschieden haben, auf Rechtsmittel gegen den Zuwendungsbescheid der Kreisverwaltung zum Kita-Neubau zu verzichten.
Zuwendung Neubau Kita - Sachstand, Beratung und ggf. Beschlussfassung
Der Ortsbürgermeister und Tatjana Frank von der Finanzabteilung der VG erläuterten dem Rat die Gründe für der Eilentscheidung, auf Rechtsmittel gegen den Zuwendungsbescheid der Kreisverwaltung zu verzichten. Nach Einschätzung der VG-Verwaltung habe durchaus das Risiko bestanden, dass die Ortsgemeinde bei einer externen Prüfung durch die bei einem Widerspruch zuständigen Stellen am Ende gänzlich ohne Zuschuss dasteht. Insofern sei die klare Empfehlung ergangen, von Rechtsmitteln abzusehen. Mehrere Ratsmitglieder wiederholten ihre Kritik, die Zuwendungen durch den Kreis seien zu gering ausgefallen. Der Rat teilte aber die Sichtweise der VG-Verwaltung, dass ein Widerspruch nicht erfolgversprechend sei, und bestätigte einstimmig (15 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen/2 Enthaltungen) die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters und seiner Beigeordneten zum Rechtsmittelverzicht. Der Ortsbürgermeister kündigte an, einen Vertreter der Kreisverwaltung zu einer der nächsten Ratssitzungen einzuladen, um die Berechnungsgrundlagen des Zuwendungsbescheides zu erläutern.
Verschiedenes
Ratsmitglied Kurt Metzler kritisierte, dass eine auf dem Parkplatz am Kultur- und Gemeindezentrum begangene Ordnungswidrigkeit (Parken ohne Parkscheibe) vom Ordnungsamt der VG mit einem Bußgeld geahndet wurde, der Streifendienst jedoch an verkehrstechnisch weitaus problematischeren Bereichen im Ortsbereich keine Kontrollen durchführen würde. Es werde an den falschen Stellen kontrolliert. VG-Beigeordneter Dietmar Fahl sicherte zu, das Thema mit dem Leiter des Ordnungsamtes zu besprechen.