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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 28/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I. Am Sonntag, den 27.09.2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen und am Sonntag, den 18.10.2026, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen statt.

II. Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 21.08.2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe erhalten.

Weiler bei Bingen, 08.07.2026
Juliane Käser
Erste Beigeordnete und Wahlleiterin