am Mittwoch, den 06.05.2026, 18:30 Uhr, im Ratssaal Bacharach
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2023
Der Vorsitzende verweist auf die in der nichtöffentlichen Sitzung vorgenommene Prüfung des Jahresabschlusses und informiert, dass diese keine Beanstandungen ergeben habe.
Der Jahresabschluss schließt mit folgenden Werten ab:
| Bezeichnung | Ordentliche Erträge und Aufwendungen | Außerordentliche Erträge und Aufwendungen | Zins- und sonstige Finanz. Erträge und Aufwendungen | Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag |
| Laufende Erträge | 4.350.469,61 | - | 6.127,58 | - |
| Laufende Aufwendungen | 4.240.768,48 | - | 68.916,07 | - |
| Saldo Erträge-/ Aufwendungen | - | - | - | 46.912,64 |
| Bezeichnung | Ordentliche Ein- und Auszahlungen | Zinsein- und Auszahlungen | Investitionsein- und Auszahlungen | Kredite | Veränderung der Einheitskasse |
| Einzahlungen | 3.257.763,84 | 5.630,58 | 142.132,10 | 279.000,00 | - |
| Auszahlungen | 3.416.985,23 | 65.568,72 | 487.841,73 | 376.854,33 | - |
| Saldo Ein- / Auszahlungen | ./.159.221,39 | ./.59.938,14 | ./. 345.709,63 | ./.97.854,33 | 662.723,49 |
Zum 31.12.2023 beträgt der Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse 3.992.248,38 €.
Der Stand der Investitionsdarlehen beträgt 2.070.267,69 €.
Die Bilanz weist eine Summe von 17.196.947,43 € und ein Eigenkapital von 1.239.555,21 € (7,2 %) aus.
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:
1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird festgestellt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO)
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
3. Dem Ortsbürgermeister und dessen Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dessen Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, wird Entastung erteilt.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.05.2026 wurde die Beschlussvorlage nach § 114 GemO in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.