Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des Rheinblickhofs in der Stadt Bacharach - Stadtteil Henschhausen - zur Ausweisung von Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Landwirtschaftlicher Betrieb und Ferienhof“ sowie „Campingplatz und Ferienhäuser“;
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des Rheinblickhofs in der Stadt Bacharach - Stadtteil Henschhausen -, zur Ausweisung einer gemischten Baufläche sowie von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Campingplatz“ und „Ferienhäusern“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 13.04.2022 veröffentlicht.
Der Planentwurf vorgenannter Flächennutzungsplanänderung hat mit dem Entwurf der Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 19.04.2022 bis einschließlich 11.05.2022 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Im Rahmen der vorgenannten Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde hiernach die Ausweisung der bisherigen Fläche als gemischte Baufläche dahingehend geändert, als dass diese Fläche ebenfalls als Sonderbaufläche ausgewiesen wird. Dieser Bereich erhält die Zweckbestimmung „Landwirtschaftlicher Betrieb und Ferienhof“.
Zur Weiterführung vorgenannter Flächennutzungsplanänderung wird nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht) im Bereich des Rheinblickhofs in der Stadt Bacharach - Stadtteil Henschhausen - zur Ausweisung von Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Landwirtschaftlicher Betrieb und Ferienhof“ sowie „Campingplatz“ und „Ferienhäusern“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom
28.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Stadt Bacharach, Rathaus, Oberstraße 1, 55422 Bacharach, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Des Weiteren sind nachfolgend weitere Informationen verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- Abwägungsübersicht aus der frühzeitigen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim, vom 10.05.2022
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz, vom 12.05.2022
- Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen, vom 12.05.2022
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Otto-Lilienthal-Straße 4, 55232 Alzey, vom 10.05.2022
- Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), Direktion Landesarchäologie Mainz, Große Langgasse 29, 55116 Mainz, vom 05.05.2022
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Kaiserstraße 31, 55116 Mainz, vom 04.05.2022
- Stellungnahme der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz, vom 25.04.2022
- Stellungnahme der GDKE, Abteilung Erdgeschichte, Niederberger Höhe 1, 56077 Koblenz, vom 06.04.2022
Die Einsichtnahme kann aufgrund der momentanen Covid-19-Situation, nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe (Telefon 06721/304-233 oder 06721/304-234) bzw. bei der Stadt Bacharach (Telefon 06743/1297) erfolgen.
Während der Auslegung besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu der geplanten Änderung können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Der Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Flächennutzungsplanfortschreibung Rheinblickhof Bacharach) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.
Der Geltungsbereich vorstehender Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus der nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Lageübersicht.
Die zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
· Darstellung des bestehenden Gehöfts als Sondergebiet „Landwirtschaftlicher Betrieb + Ferienhof“ und der neu dargestellten Sondergebietsflächen als „Campingplatz + Ferienhäuser“,
Umweltbezogene Belange
Im Verfahren wurden folgende umweltbezogene Belange betrachtet (Erhebung und Bewertung des Bestandes sowie der zu erwartenden Auswirkungen) und die Ergebnisse im Umweltbericht, Stand 06/2022, dargestellt:
· Lage und Bestand,
· Mensch, menschliche Gesundheit
· Fauna (Tiere),
· Flora (Pflanzen) und Biotoptypen,
· Biologische Vielfalt,
· Fläche und Boden,
· Wasser,
· Klima und Luft,
· Landschaftsbild und Erholung,
· Kulturgüter,
Im Vorfeld des Verfahrens wurde ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich in einem Vorranggebiet des Regionalen Grünzugs (Ebene Regionaler Raumordnungsplan). Eine Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung wurde unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen bescheinigt.