Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 29/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht

über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim am Dienstag, 11.04.2023, 19:00 Uhr, im Kultur- und Gemeindezentrum Münster-Sarmsheim

Öffentlicher Teil:

Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplans für das Jahr 2023

Der Vorsitzende übergab das Wort an Revierförster Naujack.

Revierförster Naujack nahm kurz Stellung zu der angespannten Situation des Waldes und stellte die Zahlen des Forstwirtschaftsplanes vor.

Es wird mit Erträgen in Höhe von 39.460,00 € gerechnet und mit Ausgaben in Höhe von 29.400,00 €. Somit verbleibt ein voraussichtliches Guthaben von 10.060,00 € im Haushalt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorgelegten Forstwirtschaftsplan.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023

Der Vorsitzende begrüßte hierzu Herrn Classmann von der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, welcher den Haushalt in kurzen Worten darstellte.

Ergebnishaushalt:

Gesamtbetrag der Erträge:

Gesamtbetrag der Aufwendungen:

Jahresfehlbetrag:

Finanzhaushalt:

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen:

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit:

Über die im Zuge der Reform des kommunalen Finanzausgleichs letztlich notwendige Erhöhung der Hebesätze auf die Nivellierungssätze in Grundsteuer A auf 345 v.H., Grundsteuer B auf 465 v.H. und Gewerbesteuer auf 400 v.H. oder wie vorgegeben im Haushaltsplanentwurf mit deutlich höheren Steuersätzen, ab dem Jahr 2023 wurde ausführlich beraten. Der Vorsitzende und Herr Classmann erläuterten umgreifend den Sachverhalt zur Erhöhung.

Demnach würden bei einer ausbleibenden Erhöhung der Hebesätze unter anderem erhebliche finanzielle Probleme entstehen, da der notwendige Haushaltsausgleich so nur noch schwierig erzielt werden könnte. Des Weiteren droht der Gemeinde in diesem Fall, dass sodann künftig nur noch reduzierte Fördergelder für Investitionsmaßnahmen fließen.

Von Seiten des Gemeinderates wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt, um sich innerhalb der Fraktionen nochmals zu beraten, welche Sätze nun zur Erhebung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer angenommen werden sollen.

Nach der Sitzungsaufnahme beschloss der Gemeinderat dem Antrag des Beigeordneten Georg Leufen-Verkoyen bei 4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltunen, statt den vorgegebenen Sätzen im Haushaltsplanentwurf die Nivellierungssätze des Landes RLP anzusetzen, nicht zu folgen.

Der Haushalt wurde anschließend in der vorgetragenen Form bei 12 Ja-Stimmen und bei 3 Nein-Stimmen angenommen.

Klimaschutz und Klimaanpassung;

a. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP)

b. Teilnahme am Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Der Vorsitzende und Bürgermeister Thorn stellten kurz den Sachverhalt zum „Kommunaler Klimapakt Rheinland Pfalz" (KKP) vor:

Selbstverpflichtung der Kommune

Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen.

Aufgabe an die Kommune für den Beitritt:

Jede Kommune benennt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte" Beratung für die Umsetzung dieser Ziele bzw. Maßnahmen.

Die „Maßgeschneiderte" Beratung erfolgt durch ...

  • den Aufbau von bedarfsorientierten Beratungsangeboten (Förderung, Vergabe, Umsetzungsplanung) bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz (EA-RLP) und dem Kompetenzzentrum für Klima-wandelfolgen (RLP-KfK),
  • die Erstellung und Bereitstellung standardisierter Instrumente und Hilfestellungen wie Leitfäden und Auslegungshilfen,
  • den Aufbau einer Projektsteuerung für den Kommunalen Klimapakt, um die Ziele und Maßnahmen zügig und unbürokratisch umzusetzen, und
  • die systematische Bestandsaufnahme, Analyse und Evaluierung der bestehenden Landesförderprogramme bezüglich der Fördergegenstände, des Fördervolumens und der Verfahren.

Der Ortsgemeinde lag folgender Beschlussvorschlag vor:

Die Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim

  1. tritt dem Kommunalen Klimapakt (KKP) bei,
  2. verpflichtet sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen,
  3. benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein;

welche noch bei einer Ausschusssitzung festgelegt werden.

Auf dieser Basis wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt,

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Diesem Beschlussvorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft im Verein „Kultur ganz Nahe“

Der Gemeinderat beschloss eine Mitgliedschaft in Höhe von 26,- Euro jährlich im Verein „Kultur ganz Nahe“.

Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahl 2023;

Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl durch die Gemeinde

Der Gemeinderat beschloss einstimmig unter den 6 eingegangenen Bewerbungen Frau Inga Bäder und als 2. Wahl Herrn Thomas Zimmer bei 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl einzutragen.

Öffentlicher Teil 2:

Bekanntgabe von Beschlüssen im nichtöffentlichen Teil

Der Gemeinderat lehnte das Pflastern eines Gehwegeanteils ab.