Gemäß den §§ 22 und 23 der Friedhofssatzung der Stadt Bacharach vom 14.06.2019, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verantwortlichen für die nachfolgend aufgeführten Grabstätten nicht mehr erreichbar und feststellbar sind:
Friedhof Bacharach:
Grabfeld B, Reihe 15, Nr. 3 Miscke, Paul
Friedhof Bacharach-Neurath:
Grabfeld B, Reihe 5, Nr. 3 Stiehl, Pauline
Die Angehörigen werden hiermit öffentlich aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu melden. Die Frist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt. Die Möglichkeit zur Regelung der Verantwortlichkeit ist damit in der Zeit vom 20.07.2023 bis 31.08.2023 auf Antrag möglich, der schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bacharach einzureichen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abzuräumen, einzuebnen und einzusäen.