Titel Logo
Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 29/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Hier hat sich in Ausgabe KW 28 ein Fehler eingeschlichen, der nun korrigiert ist. Wir bitten dies zu entschuldigen.

1. Satzung

vom 28.06.2024

zur Änderung der Satzung vom 29.01.2014

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim

Auf Grund von § 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des § 24 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Münster-Sarmsheim in der Sitzung am 14.05.2024 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 6

Eckgrundstücksvergünstigung

(1) Bei Grundstücken, die von zwei oder mehr gleichartigen und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen i.S. des § 2 Abs. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für jede Erschließungsanlage nur mit der Hälfte anzusetzen.

Artikel 2

Diese Satzungsänderung tritt am 01.07.2024 in Kraft.

55424 Münster-Sarmsheim den 28.06.2024
Jürgen Dietz
Ortsbürgermeister

Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim
Jürgen Dietz
Ortsbürgermeister